Verpflichtungserklärung
Details
Wenn Sie einen ausländischen Gast aus einem visapflichtigen Land nach Deutschland einladen möchten (z. B. für einen Besuch, ein Studium oder einen Sprachkurs), müssen Sie als Gastgeberin oder Gastgeber in der Regel eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, während des gesamten Aufenthalts alle entstehenden Kosten zu übernehmen. Dazu gehören insbesondere:
Lebensunterhalt
Unterkunft
Krankheits- und Pflegekosten
ggf. Rückführungskosten
Gerne können Sie den Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung auch online stellen. Hier geht es zum Online-Antrag.
Ob Sie die Verpflichtung übernehmen können, wird im Rahmen einer individuellen Bonitätsprüfung festgestellt. Hierfür müssen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen.
Die Angaben erfolgen freiwillig.
Ohne diese Angaben kann Ihre Bonität jedoch nicht geprüft werden.
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nicht möglich.
Unter „Downloads“ finden Sie eine Tabelle, die Ihnen eine erste Orientierung zu den erforderlichen finanziellen Voraussetzungen für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage) bietet.
Nachdem Sie den Online-Antrag gestellt haben, wird die Bonitätsprüfung vorgenommen. Sollten noch Unterlagen fehlen, werden diese in der Regel per E-Mail nachgefordert. Über das Ergebnis der Bonitätsprüfung werden Sie per E-Mail informiert. Kommt die Bonitätsprüfung zu einem positiven Ergebnis, können Sie während der Öffnungszeiten ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen und gegen eine Gebühr in Höhe von 29,00 € persönlich die Verpflichtungserklärung abholen.
Die Verpflichtungserklärung ist sechs Monate gültig und muss innerhalb dieses Zeitraums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zur Visumbeantragung vorgelegt werden.
Kosten
29 Euro pro Verpflichtungserklärung
Hinweise
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.
Voraussetzungen
Der*die Gastgeber*in muss mindestens 18 Jahre alt sein und mit Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Borken gemeldet sein.
Einkommen muss in ausreichender Höhe nachgewiesen werden
Unterlagen
Kopien der letzten 3 Lohnabrechnungen
Nachweis des Einkommens aus Selbstständigkeit
Pass/Personalausweis
Angaben zum*zur Eingeladenen: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift im Ausland, Pass-Nummer
Verfahrensablauf
Bitte stellen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per E-Mail zu. Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben, werden wir Sie kontaktieren und mit Ihnen die Abholung besprechen. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie das Dokument persönlich bei der Ausländerbehörde abholen.

