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Einbürgerung und Recht

Beschreibung

Hinweis zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetz:

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist durch das Staatsangehörigkeitsrechtsmodernisierungsgesetz reformiert worden. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband wird zukünftig bereits nach in der Regel fünf Jahren (bisher grundsätzlich acht Jahre) möglich sein. Bei Vorliegen von Sprachkenntnissen auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen sowie bei Sicherstellung des Lebensunterhaltes und besonderen Integrationsleistungen sogar nach drei Jahren.

  • Die Einbürgerung wird nicht mehr von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit abgängig gemacht.

  • In Bezug auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes werden die Anforderungen an die Einbürgerungsbewerber zum Teil erhöht.

Die gesetzlichen Änderungen sind am 27.06.2024 in Kraft getreten. Für Anträge, die bis zum 23.08.2023 gestellt worden sind, gilt in Bezug auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes die bisherige Regelung, soweit diese günstiger ist.

Die Gesetzesänderungen im Einzelnen finden Sie hier.

Standort

Kreisverwaltung Borken
Burloer Straße 93
46325 Borken