Recht, Kommunalaufsicht und Wahlen
Beschreibung
Wahlen
Der Kreis Borken ist innerhalb seines Einzugsbereichs für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zuständig. Das bedeutet: der Kreisdirektor ist Kreiswahlleiter der Europa-, Bundestags- und Landtagswahl sowie Wahlleiter der Kommunalwahlen auf Kreisebene. Die Organisation und Durchführung vor Ort liegt bei den kreisangehörigen Kommunen.
zu den Wahlen
Kommunalaufsicht
Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde wacht darüber, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verwaltet werden (Rechtsaufsicht).
Bestimmte Maßnahmen, die eine Stadt/Gemeinde treffen möchte, müssen nach der Gemeindeordnung der Kommunalaufsicht angezeigt oder von ihr genehmigt werden. Die Kommunalaufsicht prüft dann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme.
Um eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden zu sichern, besitzt der Landrat als Kommunalaufsicht weitreichende Befugnisse. Angefangen bei der Möglichkeit, sich jederzeit über das Handeln der Gemeinde informieren zu können, bis hin zur Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse eines Gemeinderates/ rechtswidriger Anordnungen eines Bürgermeisters reichen seine Befugnisse.
Standort
Burloer Straße 93
46325 Borken