Anlagenbezogener Immissionsschutz
Beschreibung
Verursacht ein Gewerbe Lärm, Luftverschmutzung oder ähnliche Immissionen, kann der Kreis Borken als Untere Immissionsschutzbehörde aktiv werden. Er genehmigt und überwacht genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ziel ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.
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Die Zuständigkeiten für die Aufgaben finden Sie mit einem Klick auf das folgende Dokument:
Ansprechpersonen in der Fachabteilung Anlagenbezogener Immissionsschutz
Standort
Burloer Straße 93
46325 Borken