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Kreisbetrieb

Beschreibung

Kreiseigene Gebäude und Liegenschaften

Um Gebäude ihrer Verwendung entsprechend zu nutzen, ist ein hoher Unterhaltungsaufwand nötig. Der Erwerb, die Bereitstellung und die Betreuung von Grundstücksflächen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Planung von Straßenbau- und weiterer Baumaßnahmen.

Bauliche Unterhaltung und Neubau von Verwaltungs- und Schulgebäuden, Betreuung der kreiseigenen Grundstücke.

Der Kreisbetrieb 81 betreut rund 3.150 Flächen mit einer Gesamtgröße von etwa 12.000.000 m². Daneben werden die Kreisberufs- und Sonderschulen mit insgesamt ca. 11.000 Schülern sowie die Verwaltungsgebäude des Kreises mit ca. 1.000 Mitarbeitern baulich unterhalten. Neubauten werden dem Bedarf entsprechend errichtet. Ein besonderes Augenmerk bei allen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen wird auf Umweltschutz und Energieeinsparung gelegt.

Den aktuellen Hochbaubericht finden Sie in den Downloads.

Verkehrswegebau und Verkehrswegebewirtschaftung

Die Kreisstraßen im Kreis Borken sowie die dazu gehörenden Grünflächen bedürfen vor allem hinsichtlich der Verkehrssicherheit der ständigen Unterhaltung. Das Netz der Kreisstraßen im Kreis Borken umfasst eine Länge von ca. 460 km.
Der verstärkte Aus- und Neubau von Radwegen dient dem Schutz auch schwächerer Verkehrsteilnehmer. Der Neubau von Kreisstraßen ist wesentlicher Bestandteil optimaler Verkehrsverbindungen im Kreisgebiet.

Den aktuellen Straßenbericht finden Sie in den Downloads.

Interkommunaler Bauhof

Die Mitarbeiter des "Interkommunalen Bauhofs des Kreises Borken und der Stadt Gescher" (IKB) sind zuständig für die Betreuung und Unterhaltung der Kreisstraßen und Gemeindestraßen der Stadt Gescher. Hierzu zählt auch die Sicherstellung des Winterstreudienstes. Die ebenfalls am IKB angesiedelte Abteilung für gärtnerische Angelegenheiten (Grünflächenbewirtschaftung) plant, betreut und pflegt die kreis- und stadteigenen Grünflächen und –anlagen.

Kontakt
Interkommunaler Bauhof (IKB)
Schlatt 23, 46342 Velen
02542 / 9185300

Mängel an Kreisstraßen können Sie über die Dienstleistung "Mengelmeldung an Kreisstraßen" an die Kreisverwaltung melden.

Kreis Borken als Straßenbaulastträger

Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1 TKG

Der Kreis Borken als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Kreisgebiet erteilt Telekommunikationsunternehmen auf Antrag die Zustimmung, den Straßengrund der Kreisstraßen für die Verlegung von Telekommunikationslinien (Telefonleitungen, Glasfaserkabel u.ä.) zu nutzen. Das Telekommunikationsunternehmen muss über eine Berechtigung gemäß § 125 Abs. 2 TKG verfügen. Der Antrag auf Zustimmung erfolgt elektronisch per E-Mail an den Kreisbetrieb Borken und kann durch ein bevollmächtigtes Unternehmen gestellt werden (z.B. Ingenieurbüro oder Tiefbauunternehmen).

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Ausgefüllter und unterschriebener Antrag

Lageplan/Luftbild der Telekommunikationsleitung(en)

Querprofil der Leitungsquerung(en)

Datenblatt mit technischen Details zu Verlegungsart, -tiefe, Stationierung, Scheitelüberdeckung, Leitungsmaterial und Größe

Nachweis über die Nutzungsberechtigung gemäß § 125 Abs. 2 TKG

Sofern zutreffend: Vollmacht des beauftragenden Telekommunikationsunternehmens

Downloads

Antragsvordruck auf Erteilung einer Zustimmung gemäß § 127 Abs. 1 TKG Informationsblatt zur Erteilung einer Zustimmung gemäß § 127 Abs. 1 TKG

Verlegung von privaten Versorgungsleitungen nach § 23 Straßen- und Wegegesetz NRW

Der Kreis Borken als Straßenbaulastträger duldet die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Straßengrund der Kreisstraßen im Kreisgebiet. Neben dem öffentlichen Leitungsnetz, das über Rahmenverträge mit Energieversorgungs-unternehmen bzw. Netzbetreibern geregelt ist, können auf Antrag auch private Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt werden, über die gemäß § 23 Straßen- und Wegegesetz NRW ein privatrechtlicher Nutzungsvertrag abgeschlossen wird.
Der Antrag auf Abschluss eines Nutzungsvertrages erfolgt elektronisch per E-Mail an den Kreisbetrieb Borken und kann durch ein bevollmächtigtes Unternehmen gestellt werden (z.B. Ingenieurbüro oder Tiefbauunternehmen).

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Ausgefüllter und unterschriebener Antrag

Lageplan/Luftbild der Versorgungsleitung(en)

Querprofil der Leitungsquerung(en)

Datenblatt mit technischen Details zu Verlegungsart, -tiefe, Stationierung, Scheitelüberdeckung, Leitungsmaterial und Größe

Sofern zutreffend: Vollmacht der beauftragenden Person bzw. des beauftragenden Unternehmens für das bevollmächtigte Unternehmen

Antrag zur Leitungsverlegung nach § 23 Straßen- und Wegegesetz NRW Informationsblatt zur Leitungsverlegung nach § 23 Straßen- und Wegegesetz NRW

Standort

Kreishaus Borken
Burloer Straße 93
46325 Borken
Logo Finanziert von der Europäischen Union
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