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Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte

Kontakt

Für Kinder, Jugendliche und Eltern:

Ansprechpartner/innen der Ortsbehörden

Leistungsanbieter:

Kreis Borken
Herr Rose
Tel.: 02861/ 681 - 1450
E-Mail: but(at)kreis-borken.de 

oder: Ihre Ansprechpartner/ innen in den Rathäusern

Technische Hotline:

Sodexo Pass GmbH
Mo-Fr:   8.00-20.00 Uhr, Sa-So: 10.00-18.00 Uhr
Tel: 01805 763396
E-Mail: bildungskarte-support(at)sodexo.com

Öffnungszeiten & Adressen

Telefonische Servicezeiten der Kreisverwaltung

  • montags bis donnerstags:
    8.30 - 16.00 Uhr
  • freitags: 8.30 - 12.30 Uhr

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine werden dabei auch unabhängig von diesen telefonischen Servicezeiten angeboten.

Zur Terminvereinbarung

Kreishaus in Borken

Burloer Str. 93
46325 Borken

Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Hierzu gehören ein Zuschuss zum Mittagessen (in Schulen und Kitas), die Übernahme von Ausflügen und mehrtägigen Fahrten (in Schulen und Kitas), ein Zuschuss zu Freizeitaktivitäten (z.B. Musikschule oder Vereine), Fahrtkosten (im Rahmen des Schulbesuches), Nachhilfe und der persönliche Schulbedarf. Diese Leistungen müssen beantragt werden (Antragsformulare sind unter „Downloads / Formulare“ verfügbar). Der Antrag ist im Rathaus des Wohnortes zu stellen. Dort gibt es ebenfalls ausführliche Informationen zum Thema Bildung und Teilhabe.

Einige der genannten Leistungen werden über die sog. Münsterlandkarte abgewickelt. Dabei handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung. Die Karte wird mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den verschiedenen Anbietern (Schulen, Kitas, Vereine etc.) vorzulegen.

 

Das Starke-Familien-Gesetz wurde Ende April 2019 veröffentlicht und tritt nun stufenweise in Kraft. Neben Änderungen beim Kinderzuschlag gibt es auch Verbesserungen bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen. Folgende Änderungen werden ab dem 01.08.2019 wirksam:

  • Künftig werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, KiTa und Kindertagespflege übernommen. Der bisher zu leistende Eigenanteil von 1 Euro pro Essen entfällt.
  • Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern, Freizeiten) stehen bis zu 15 Euro (bisher: 10 Euro) monatlich für den Abruf zur Verfügung.

Welche Leistungen werden über die Karte abgewickelt?

  • Mittagessen
  • Ausflüge und mehrtägige Fahrten (Schulen u. Kitas)
  • Zuschuss zu Freizeitaktivitäten

Wo erhalte ich die Karte?
Die Münsterlandkarte wird durch die Ansprechpartner/innen in den örtlichen Rathäusern ausgehändigt und mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen.

Wie „bezahle“ ich mit der Karte?
Durch die einmalige Vorlage der Münsterlandkarte beim Leistungsanbieter können die Angebote direkt beansprucht und „bezahlt“ werden. Die Abrechnung erfolgt durch die Anbieter.

Wie nutze ich die Karte im Internet?
Die Webanwendung www.bildungs-karte.org ermöglicht den Zugang zu einem eigenen Nutzerkonto. Hierzu ist die auf der Karte aufgedruckte Nummer sowie ein Passwort (s. Begleitbrief zur Münsterlandkarte) einzugeben. Es können Angebote gesucht sowie Bewilligungen und getätigte Abbuchungen eingesehen werden.

Wie registriere ich mich für die Teilnahme am System?
Es ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Registrierung erfolgt online über die Webanwendung der Münsterlandkarte (www.bildungs-karte.org). Hierfür ist der Bereich „Für den Leistungserbringer/-anbieter“ auszuwählen. Für die Zulassung als Anbieter ist zusätzlich die Abgabe einer Erklärung notwendig. Die Erklärung enthält Regelungen im Umgang mit der Münsterlandkarte. Es gibt zwei unterschiedliche Versionen für die verschiedenen Leistungsarten - eine für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (= Freizeitaktivitäten) und eine für Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie Ausflüge und mehrtägige Fahrten. Die zutreffende Erklärung ist auszuwählen. Die Unterlagen und ein Leitfaden zur Registrierung stehen unter „Downloads / Formulare“ bereit.
 
Die Erklärung ist gegenüber dem zuständigen Rathaus (Sitz des Anbieters ist entscheidend) abzugeben und gilt für das gesamte Gebiet des Kreises Borken. Sofern der Sitz außerhalb des Kreises Borken liegt, ist die Erklärung gegenüber der Kreisverwaltung abzugeben. Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen sind per Post einzureichen. Anbieter mit Sitz außerhalb des Kreises Borken senden die Unterlagen bitte an folgende Adresse: Kreisverwaltung Borken, Haushalt, IT und Controlling, Burloer Straße 93, 46325 Borken.

Im letzten Schritt folgen eine Prüfung sowie die Freigabe durch den Kreis Borken.

Wie rechne ich über die Münsterlandkarte ab?
Anhand der Nummer können die erbrachten Leistungen über die Webanwendung (www.bildungs-karte.org) „abgebucht“ werden. Jedes Kind hat eine eindeutige Kartennummer und ein dazugehöriges Konto mit entsprechendem Guthaben, das durch die Mitarbeiter/innen der Rathäuser bereitgestellt wird. Bei erstmaliger Inanspruchnahme der Leistung ist die Karte vorzulegen.

Es besteht die Möglichkeit, mit einer vorgefertigten Datei mehrere Abbuchungen gleichzeitig durchzuführen. Die Funktion „Transaktionen importieren“ wird in dem Merkblatt "Durchführung der Abrechnung" (siehe Download / Formulare) erläutert.

Hinweis zu den Abrechnungs-/Auszahlungsmodalitäten:
Die Abrechnung der abgebuchten Beträge erfolgt am Monatsende, die Auszahlung zur Mitte des Folgemonats. Dies ist insbesondere bei mehrtägigen Fahrten von Bedeutung.

Beispiel:
Abbuchung am 01.01. – Abrechnung am 31.01. – Auszahlung ca. am 15.02.
Abbuchung am 30.01. – Abrechnung am 31.01. – Auszahlung ca. am 15.02.