Batteriespeicher-Förderprogramm
Details
Hinweis: Sobald feststeht, ab wann die Antragstellung möglich sein wird, wird dies an dieser Stelle sowie über eine Pressemeldung des Kreises Borken veröffentlicht.
Viele PV-Pioniere stehen vor dem Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung. Für diejenigen, die Ihre Anlage vor dem 01.01.2005 in Betrieb genommen haben, bietet der Kreis Borken im Rahmen der Allianz für Klimaschutz eine Möglichkeit, diese noch gut nutzbaren Anlagen sinnvoll weiter zu betreiben. Hierzu können weiterhin Zuschüsse für die Installation von stationären Batteriespeichern beantragt werden. Hierzu wird für Anlagen mit einer Bruttospeicherkapazität von 2 bis unter 10 kWh ein Zuschuss von 500€ und für solche mit einer Bruttospeicherkapazität ab 10 kWh ein Zuschuss von 1000€ gewährt.
Insgesamt stehen seit dem Start in 2022 für das Förderprogramm 100.000€ zur Verfügung. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach Reihenfolge der eingereichten Anträge (=Windhundverfahren).
Hinweise
Die oben genannte Richtlinie tritt am 01.01.2023 in Kraft und ersetzt sodann die bis dahin geltende Fassung: Förderrichtlinie 2022
(Eine Antragstellung durch PV-Anlagenbetreibende der Jahrgänge 2003 und früher ist weiterhin auch im Kalenderjahr 2022 auf Grundlage der ersten Förderrichtlinie möglich.)