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Ukraine-Hilfe

Der Kreis Borken setzt sich für Geflüchtete aus der Ukraine ein. Hier finden Sie alle Informationen gebündelt und vieles auch auf Ukrainisch oder Russisch.

Rechtliche Grundlagen
für Geflüchtete aus der Ukraine

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat in seiner Pressemitteilung vom 24. November 2023 darüber informiert, dass nunmehr die Regelung zur Fortgeltung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine in Kraft getreten ist.

Demnach gelten sämtliche Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes, die am 1. Februar 2024 gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2025 fort, ohne dass es einer Verlängerung im Einzelfall bedarf.

Personen, die im Besitz des zuvor genannten Aufenthaltstitels sind, müssen demnach nicht in der Ausländerbehörde vorsprechen. Weitergehende Informationen finden alle Interessierten unter www.germany4ukraine.de.

Das BMI informiert die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie sämtliche Träger sozialer Leistungen (u.a. Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter , Familienkassen, Krankenkassen, Wohngeldstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) über die Regelungen, so dass eine lückenlose Leistungsgewährung erfolgen kann.

Der Rat der Europäischen Union hat mit Beschluss vom 03.04.2022 einen sogenannten vorübergehenden Schutzmechanismus ausgelöst. Begünstigte von diesem "vorübergehenden Schutzmechanismus" erhalten in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf ein Jahr begrenzt. Der Jahreszeitraum beginnt ab Inkrafttreten des Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß Art. 5 Abs. 1 RL 2001/55/EG. Der Beschluss trat am 04.03.2022 in Kraft.

Zur besseren Steuerung der Vielzahl der im Kreis Borken ankommenden Vertriebenen aus der Ukraine werden die Betroffenen gebeten, sich online über das untenstehende Meldeformular zu registrieren. Im Anschluss an die Registrierung werden Sie von der Ausländerbehörde des Kreises Borken kontaktiert, um einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass die Rückmeldung einige Tage in Anspruch nehmen kann. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.

Fragen zur Registrierung und zum Aufenthalt

  • Für Fragen zur Registrierung und zum Aufenthalt für Ukrainerinnen und Ukrainer steht die Ausländerbehörde des Kreises Borken per E-Mail an fnthltkrs-brknd zur Verfügung. 
  • Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Bocholt wohnen, wenden sich bitte an die Ausländerbehörde der Stadt Bocholt.

Appell zur Registrierung

Zur besseren Steuerung der Vielzahl der im Kreis Borken ankommenden Vertriebenen aus der Ukraine werden die Betroffenen gebeten, sich zu registrieren.

Zum Nachlesen in anderen Sprachen

Sprachmittlerpool für
Ukrainisch und Russisch

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises Borken stellt sich bereits darauf ein, ankommende Kriegsflüchtlinge zu unterstützen und sucht daher für seinen Pool an Übersetzern ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für Ukrainisch und Russisch.

Entsprechende Meldungen nimmt das KI unter der Telefonnummer 02861/681-4377 montags bis freitags von 8-17 Uhr entgegen. Melden können sich Sprachkundige auch per E-Mail an sprchmttlrplkrs-brknd.

Informationen zu den Aufgaben von ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern gibt es im Internet unter 

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Unterbringung Geflüchteter: Ansprechpersonen in unseren Städten und Gemeinden

Stadt Ahaus
Tel.: 02561/72-330
E-Mail: ukraine@ahaus.de

Stadt Bocholt
Tel.: 02871/953-888
E-Mail: ukrainehilfe@bocholt.de

Stadt Borken
Tel.: 02861/939-600
E-Mail: ukrainehilfe@borken.de

Stadt Gescher
Tel.: 02542/60-444
E-Mail: ukraine@gescher.de

Stadt Gronau
Tel.: 02562/12-293
E-Mail: t.nacke@gronau.de

Gemeinde Heek
Tel.: 02568/9300-13
E-Mail: d.reufer@heek.de

Gemeinde Heiden
Tel.: 02867/977-303
E-Mail: c.richters@heiden.de

Stadt Isselburg
Tel.: 02874/911-28
E-Mail: ukraine@isselburg.de

Gemeinde Legden
Tel.: 02566/910-229
jenany.parameswaran@legden.de

Gemeinde Raesfeld
Tel.: 02865/955-151
E-Mail: ukraine@raesfeld.de

Gemeinde Reken
Tel.: 02864/944-0
E-Mail: ukrainehilfe@reken.de

Stadt Rhede
Tel.: 02872/930-137
E-Mail: a.kruse@rhede.de

Gemeinde Schöppingen
Tel.: 02555/88-38
E-Mail: fabian.wellers@schoeppingen.de

Stadt Stadtlohn
Tel.: 02563/87-300
E-Mail: b.mesken@stadtlohn.de

Gemeinde Südlohn
Tel.: 02862/582-35
E-Mail: ukraine-hilfe@suedlohn

Stadt Velen
Tel.: 02863/926 250
E-Mail: ossing@velen.de

Stadt Vreden
Tel.: 02564/303-135
E-Mail: ludger.kemper-bengfort@vreden.de

Weitere Hinweise

Häufig gesuchte Themen