Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Zensus 2022

Der Zensus ist eine Volkszählung, bei der ermittelt wird, wie viele Menschen in einem Land, in einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Hintergründe des Zensus

Im Jahr 2011 fand in Deutschland zum ersten Mal seit 1987 wieder eine solche Erhebung statt. Im Jahr 2013 wurden vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern die ersten Ergebnisse präsentiert.

Mit dem Zensus 2022 nahm Deutschland erneut an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der nächste Zensus jedoch von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Die ersten Ergebnisse aus dem Zensus 2022 werden im Sommer 2024 erwartet.

Was ist der Zensus?

2022 fand in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland war der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wurde. Mit dem Zensus 2022 nahm Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der nächste Zensus jedoch von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Die Vereinten Nationen empfehlen, die Bevölkerung alle zehn Jahre zu zählen. Mit dem Zensus 2022 folgt Deutschland zusätzlich auch einer Verordnung der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre aktuelle Bevölkerungszahlen festzustellen.

Wozu braucht Deutschland den Zensus?

Volkszählungen in Form einer Vollerhebung fanden zuletzt 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen DDR statt – also vor der deutschen Vereinigung, vor der Einführung des Euro und vor der Erweiterung der Europäischen Union. 2011 folgte dann der erste EU-weite Zensus.

Der Zensus 2022 wird wieder aktuelle Daten liefern. Durch den Zensus stehen verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung. Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.

Die Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben sind außerdem für viele Planungen wichtig, wie zum Beispiel Planung neuer Schulen, Krankenhäuser oder Einrichtungen für ältere Menschen.

Die ersten Ergebnisse aus dem Zensus 2022 werden im Frühjahr 2024 erwartet.

Das Verfahren

Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützte sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. In erster Linie liefern dabei die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten.

Gebäude- und Wohnungszählung

Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 wurden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum schriftlich befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Für diese Befragungen war das Statistische Landesamt NRW direkt zuständig.

Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 wurden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum schriftlich befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Für diese Befragungen war das Statistische Landesamt NRW direkt zuständig.Mit der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis wurden im Zensus zwei Ziele verfolgt. Zum einen die Qualitätssicherung der amtlichen Einwohnerzahl, indem Über- und Untererfassungen in den Melderegistern aufgedeckt werden. Zum anderen ermöglichte die Haushaltsstichprobe die Erhebung weiterer Merkmale, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Melderegistern enthalten sind. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wurde in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis neben der Verwendung der Daten aus Melderegistern ein Teil der Bevölkerung (etwa 10 Prozent) zusätzlich direkt befragt. Diese Befragungen wurden direkt vor Ort durch die bei den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Erhebungsstellen durchgeführt.

Wohnheime und Gemein­schaftsunterkünfte

Bei Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ist aufgrund einer relativ hohen Fluktuation oder unzureichendem Meldeverhalten sowie zum Teil unterschiedlicher Meldevorschriften in den Bundesländern von überdurchschnittlich vielen Registerfehlern auszugehen. Deshalb fand in diesen Sonderbereichen eine Vollerhebung statt. In Wohnheimen wurden alle direkt befragt, die zum Stichtag dort wohnten. In Gemeinschaftsunterkünften übernahm die Einrichtungsleitung stellvertretend die Auskunftspflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner. 

Zu den Wohnheimen zählen beispielsweise Studierenden- oder Arbeiterwohnheime, bei denen von einer eigenen Haushaltsführung ausgegangen werden kann, d. h. die Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften selbstständig. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften führen hingegen in der Regel keinen eigenen Haushalt und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut. Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen.

Komponenten des Zensus 2022

Der Zensus 2022 bestand aus folgenden vier Komponenten, die sich alle auf den Stichtag 15. Mai 2022 bezogen haben:

  • Zusammenführung und Auswertung der Daten der Meldebehörden, der Bundesagentur für Arbeit und von Dateien zum Personenbestand der öffentlichen Hand
  • Postalische Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer zur Gewinnung von Wohnungs- und Gebäudedaten
  • Stichprobenerhebungen bei ca. 10 Prozent der Bevölkerung (sog. Haushaltestichprobe) zur Gewinnung der in Registern nicht enthaltenen personen-, erwerbs- und bildungsstatistischen Daten
  • Befragung von Verwaltungsleitungen oder Bewohner/-innen von Gemeinschaftsunterkünften wie Anstalten, Wohnheimen und ähnlicher Einrichtungen (sogenannte Sonderbereiche)

Alle Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken und unterliegen ansonsten der Geheimhaltung. Eine Weitergabe - auch an andere Behörden – ist ausgeschlossen.

Gesetzliche Grundlagen

EU-Verordnung

Die EU-Verordnung 763/2008 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Erfassung von Bevölkerungsergebnissen. Grundlage ist ein festgelegter Merkmalskatalog. So sind die Ergebnisse EU-weit miteinander vergleichbar.

Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG)

Die EU-Verordnung 763/2008 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Erfassung von Bevölkerungsergebnissen. Grundlage ist ein festgelegter Merkmalskatalog.

So sind die Ergebnisse EU-weit miteinander vergleichbar.Ein Großprojekt wie der Zensus 2022 benötigt eine lange Vorlaufzeit. In Deutschland bildet das im März 2017 verabschiedete Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG) den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten.

Es regelt alle notwendigen Schritte zum Aufbau der für den registergestützten Zensus erforderlichen Infrastruktur sowie zum Aufbau und zur Pflege des Steuerungsregisters.

Das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung enthält die rechtlichen Voraussetzungen für die notwendigen Vorbereitungsarbeiten des registergestützten Zensus 2022. Das Gesetz regelt unter anderem

  • den Aufbau der für die Vorbereitung des registergestützten Zensus 2022 benötigten Infrastruktur 
  • die Verantwortlichkeit des Statistischen Bundesamtes für den zentralen IT-Betrieb und für die IT-Entwicklung
  • den Aufbau und die Haltung des anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
  • die zum Aufbau und zur Pflege des Steuerungsregisters erforderlichen Datenquellen und deren Übermittlungen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durch die Meldebehörden, das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, die für die Geobasisdaten zuständigen Landesbehörden (Vermessungsverwaltung), die Finanzverwaltung und die Grundsteuerstellen.

Zensusgesetz (ZensG)

Am 3. Dezember 2019 ist das Zensusgesetz in Kraft getreten. Damit wurde die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Zensus geschaffen. Im Zensusgesetz werden die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung, die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und die Erhebungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften festgelegt. Auch die Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes, die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern und der Stichprobenumfang sind im Zensusgesetz geregelt.

Zensusausführungsgesetz NRW (ZensG AG NRW)

Im Zensusausführungsgesetz NRW wird geregelt, wer für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 zuständig ist und wer die amtlichen Einwohnerzahlen feststellt. Darüber hinaus wird bestimmt, wer für die örtliche Durchführung verantwortlich ist (Erhebungsstellen) und welche Aufgaben die Erhebungsstellen haben. Zudem wird im Zensusausführungsgesetz die Übernahme der den Erhebungsstellen entstehenden Kosten geregelt.

Gesetz zur Verschiebung des Zensus

Der ursprünglich für das Jahr 2021 geplante Zensus wurde aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus stand als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Verschiebung erfolgte aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die Vorbereitungen des Zensus in der öffentlichen Verwaltung betrafen.

Zensus im Kreis Borken

Das Zensusgesetz 2022-Ausführungsgesetz NRW übertrug die örtliche Durchführung des Zensus 2022 bezüglich der Bevölkerungszählung den kreisfreien Städten sowie den Kreisen für die kreisangehörigen Gemeinden als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Dazu wurde im Kreis Borken Anfang November 2021 eine abgeschottete örtliche Zensus-Erhebungsstelle eingerichtet.

Die Vorbereitung und Durchführung der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis sowie der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen (Gemeinschaftsunterkünfte) gehörte zu den Hauptaufgaben der örtlichen Erhebungsstel­len. Für die Durchführung der Erhebungen vor Ort hatten die Erhebungsstellen sog. Erhebungsbeauftragte zu bestellen und zu verpflichten, zu schulen und während der Feldphase der Erhebung zu betreuen.

Der Stichtag für alle Erhebungen im Rahmen des Zensus 2022 war der 15. Mai 2022. Ab diesem Stichtag haben ca. 250 Erhebungsbeauftragte im Kreis Borken die Befragungen vor Ort an etwa 8.200 ausgelosten Anschriften mit ca. 34.500 auskunftspflichtigen Personen sowie an etwa 380 Anschriften mit Sonderbereichen durchgeführt.

Diese Feldphase der Befragungen endete Mitte August 2022. Im Anschluß daran wurden von der Erhebungsstelle im Rahmen eines schriftlichen Ereinnerungs- und Mahnverfahrens weitere Befragungen von Haushalten durchgeführt, die vor Ort nicht erreicht werden konnten bzw. nicht alle erforderlichen Daten geliefert haben.

Alle Arbeiten der Erhebungsstelle im Rahmen der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis sowie der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen wurden Ende November 2022 abgeschlossen. Im Anschluß daran erfolgt die bundesweite Auswertung der Zensus-Ergebnisse durch das Statistische Bundesamt sowie die Statistischen Landesämter. Die Veröffentlichung der ersten Ergebnisse aus dem Zensus 2022 wird für Sommer 2024 erwartet.

Ihr Ansprechpartner zum Zensus 2022

Wissenswertes aus dem Bereich