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Behinderung

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlang heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).

Häufig gesuchte Dienstleistungen aus dem Bereich

Hilfen für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung soll die Eingliederungshilfe leisten. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben.

Für die unterschiedlichsten Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen gibt es ganz individuelle Hilfsangebote. Für diese Hilfen sind häufig unterschiedliche Behörden zuständig. Vielfach wissen Ratsuchende nicht, an wen sie sich wenden können.

Behindertenbeauftragte des Kreises Borken

Die Behindertenbeauftragte ist Anlaufstelle für alle Menschen mit Behinderung und deren Angehörige und berät diese zu allen Fragen rund um das Thema „Behinderung“ und stellt bei Bedarf Kontakt zu anderen Behörden und Stellen her. Über die persönliche Beratung hinaus berät die Behindertenbeauftragte die in der Behindertenarbeit tätigen Vereine und Verbände.

Die Behindertenbeauftragte ist darüber hinaus Geschäftsführerin des Arbeitskreises Behindertenhilfe im Kreis Borken und arbeitet im Arbeitskreis aller Behindertenkoordinatoren aus NRW mit.

Stellvertretung

Wissenswertes aus dem Bereich

Arbeitskreis Behindertenhilfe

Im Arbeitskreis Behindertenhilfe haben sich viele Einrichtungen und Vereine aus dem Kreis Borken zusammengeschlossen, die Menschen mit Behinderung unterstützen.

Der Arbeitskreis Behindertenhilfe arbeitet eng mit dem Kreis Borken zusammen, insbesondere mit der Behindertenbeauftragten des Kreises Borken.

Hände halten zusammen ein Seil im Kreis
Hände halten zusammen ein Seil im Kreis