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Ausstellung einer Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln

Details

Patientinnen und Patienten dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Für Patienten, die auf ihren Auslandsreisen Betäubungsmittel benötigen (z. B. starke Schmerzmittel, Substitutionsmittel, Arzneimittel zur Therapie von ADHS) bestätigt der Pharmazeutische Dienst ärztliche Bescheinigungen.

Wir empfehlen Ihnen, sich über die Einreisebestimmungen des Reiselandes zu informieren. Dies können Sie über das Auswärtige Amt bzw. die jeweilige Botschaft oder der Fluggesellschaft tun.

Auf der Webseite der Bundesopiumstelle finden Sie weitergehende Informationen sowie die Formulare des Schengener Abkommens (Reisen innerhalb der EU) oder das Formular für Reisen in andere Länder.

Hinweise