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Eigenheimförderung

Details

Es werden Darlehen mit sehr günstigen Zinkskonditionen und mit attraktiven Tilgungsnachlässen von 10% ("geschenktes Geld") gewährt. Auf einzelne Darlehensbestandteile wird sogar ein Tilgungsnachlass von 50 % gewährt.

Wer wird gefördert?

Ihre Chancen auf Förderung können Sie über den Chancenprüfer (NRW Bank) unverbindlich testen.

Gefördert werden können alle Haushalte,

  • deren Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet (Einkommensgruppe A) oder um bis zu 40 Prozent überschreitet (Einkommensgruppe B) 

  • wenn nach der Lebenserfahrung nicht zu erwarten ist, dass das Gesamteinkommen des Haushalts innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung die jeweils maßgebliche Einkommensgrenze um mehr als 25 Prozent übersteigen wird, zum Beispiel wegen Eintritts in das Berufsleben oder Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach einer Elternzeit.

  • die mit ihrem Nettoeinkommen die finanziellen Belastungen aus dem Förderobjekt tragen können und

  • die einen Anteil Eigenleistung erbringen.

Wie wird gefördert?

Es werden zinsgünstige Förderdarlehen und ein Tilgungsnachlass von 10 % auf das Förderdarlehen gewährt. Für einzelne Zusatzdarlehen ist sogar ein Tilgungsnachlass von 50 % möglich. Tilgungsnachlässe sind Teile des Darlehens, die nicht zurückzuzahlen sind. Die Darlehenshöhe richtet sich unter anderem auch nach dem Standort des Objektes und der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Kinder bzw. schwerbehinderten Personen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuschaffung zur Selbstnutzung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch Neubau oder Nutzungsänderung von Gebäuden. Gefördert wird auch der Erwerb bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung (Bestandserwerb). Zweite Wohnungen im Eigenheim werden nicht gefördert. Die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum für Haushalte, die bereits einmal Fördermittel eines Landes, des Bundes, einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes zur Schaffung oder zum Erwerb selbst genutzten Wohneigentums erhalten haben, ist zulässig, wenn die Fördermittel für das erste Förderobjekt vollständig zurückgezahlt wurden oder alsbald zurückgezahlt werden.

Wichtig für den Neubau und den Erwerb:

  • Mit dem Neubau (bzw. der Selbsthilfe beim Ersterwerb) darf nicht vor der Antragstellung begonnen werden!

  • Vor Antragstellung darf beim Erwerb kein Kaufvertrag abgeschlossen werden! 

Förderhöhe

  • Ahaus, Gescher, Heek, Isselburg, Legden, Reken, Schöppingen, Südlohn, Velen, Vreden
    115.000 € Darlehen für Einkommensgruppe A
    69.000 € Darlehen für Einkommensgruppe B
    10% Tilgungsnachlass

  • Bocholt, Borken, Gronau, Heiden, Raesfeld, Rhede, Stadtlohn
    148.000 € Darlehen für Einkommensgruppe A
    88.000 € Darlehen für Einkommensgruppe B
    10% Tilgungsnachlass

  • Je Kind/schwerbehinderte Person
    24.000 € Darlehen
    10% Tilgungsnachlass

  • Zusatzdarlehen für barrierefreie Objekte
    11.500 € Darlehen
    10% Tilgungsnachlass

  • Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz; 1,30 €/kg Holz
    max. 17.000 € Darlehen
    50% Tilgungsnachlass

  • Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten 75% der förderfähigen Kosten
    max. 25.000 € Darlehen
    50% Tilgungsnachlass

  • Zusatzdarlehen für BEG Effizienzhaus 40 Standard
    30.000 € Darlehen
    50% Tilgungsnachlass

Darlehenskonditionen

  • Zinsen: 0,5 %, Zinsbindung 30 Jahre

  • Verwaltungskosten: 0,5 %  laufend pro Jahr,
    nicht in den ersten zwei Jahren nach Leistungsbeginn

  • Tilgung:       

    • bei Neubauten: 1,0 % zuzüglich ersparter Zinsen 

    • bei Erwerb vorhandener Objekte 2,0 % zuzüglich ersparter Zinsen

  • Auszahlung: 100 % 

  • Tilgungsnachlass: 10 % bzw. 50 % bei bestimmten Zusatzdarlehen

Förderberater und Einkommensgrenzen

Die Vergabe der Fördermittel ist fest an gesetzlich vorgegebene Einkommensgrenzen gebunden (=Einkommensgruppen A+B). Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt gehördenden Personen.

Sie können mit dem Chancenprüfer der NRW.BANK testen, ob Sie gefördert werden können.

Beispielrechnung:

Zulässiges Bruttoinkommen Einkommensgruppe A

  • 1-Personen-Haushalt: 33.136 €

  • 2-Personen-Haushalt: 45.918 €

  • 3-Personen-Haushalt: 49.668 €

  • Zusätzlich für jedes weitere Kind: +10.000 €

  • Ehepaar bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft mit mind. einem Kind: +6.249 €

Zulässiges Bruttoinkommen Einkommensgruppe B

  • 1-Personen-Haushalt: 45.899 €

  • 2-Personen-Haushalt: 61.293 €

  • 3-Personen-Haushalt: 69.043 €

  • Zusätzlich für jedes weitere Kind: +14.000 €

  • Ehepaar bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft mit mind. einem Kind: +6.249 €

Für alle Haushaltstypen gilt:

  • Eventuell können Freibeträge berücksichtigt werden, die ein höheres Einkommen ermöglichen. Für bestimmte Einkünfte (zum Beispiel Renteneinkünfte, Beamtengehälter) gelten abweichende Werte.

  • Zur Ermittlung Ihrer persönlichen Einkommensgrenze beraten wir Sie gerne.

Belastung aus dem Förderobjekt

Die sich aus dem Neubau/Hauskauf ergebende finanzielle monatliche Belastung muss auf Dauer tragbar sein. Dies ist der Fall, wenn Ihnen nach Abzug aller Finanzierungskosten, Unterhaltungskosten für die Immobilie und sonstigen Zahlungsverpflichtungen folgende monatliche Beträge für Ihren Lebensunterhalt verbleiben. Hierbei werden das Kindergeld und ein eventl. Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz als Einkommen angerechnet.

Das benötigen Sie für den Lebensunterhalt:

  • für einen 1-Personen-Haushalt: 970 €

  • für einen 2-Personen-Haushalt: 1.240 €

  • für einen 3-Personen-Haushalt: 1.560 €

  • für einen 4-Personen-Haushalt: 1.880 €

  • für jede weitere Person: 320 €

Eigenleistung

Gefördert wird nur, wer mindestens 7,5 % der Gesamtkosten als Eigenleistung erbringen kann. 

Eigenleistung sind u. a. eigene Geldmittel, der Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks und der Wert von Selbsthilfeleistungen. Die Selbsthilfe kann beispielsweise in der manuellen Mitarbeit bei der Erschließung des Baugrundstücks, der Ausführung von Bauarbeiten oder bei der Fertigstellung der Außenanlagen bestehen.

Wann ist eine Förderung nicht möglich?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

  • bereits selbst genutztes Wohneigentum vorliegt, es sei denn, dessen Nutzung ist aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht oder nicht mehr angemessen oder zumutbar,

  • die Gesamtkosten nicht als angemessen anzusehen sind,

  • beim Ersterwerb bereits die Bauherrschaft selbst eine Förderung für das Bauvorhaben erhält oder

  • beim Bestandserwerb der Wohnraum bei Übergang von Nutzen und Lasten noch an Dritte vermietet ist.

Eine Förderung ist auch dann ausgeschlossen, wenn sie trotz Erfüllung der Fördervoraussetzungen offensichtlich nicht gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

  • die Förderempfängerin oder der Förderempfänger verwertbares Vermögen (beispielsweise Guthaben, Wertpapiere, Beteiligungen, Grundvermögen, Luxusgüter) von mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten für die Finanzierung des Wohneigentums einsetzen kann oder dieses Vermögen offensichtlich mit dem Ziel, Fördermittel zu erlangen, auf Dritte übertragen hat oder

  • nach der Lebenserfahrung zu erwarten ist, dass das Gesamteinkommen des Haushalts innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung die jeweils maßgebliche Einkommensgrenze um mehr als 25 Prozent übersteigen wird, zum Beispiel wegen Eintritts in das Berufsleben oder Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach einer Elternzeit.

Wegen der Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson.

Hinweise

Zur Sicherstellung einer datenschutzrechtlich-konformen Übersendung bitten wir Sie, uns die PDF Dateien über unsere elektronische Kommunikationsmöglichkeit Cryptshare zu übermitteln.

Begriffe im Kontext

Wohnen,Wohnraumförderung, Aufwendungszuschuss,Berechnungsverordnung,Darlehen,Darlehen bei Änderung und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum,Immobilie,Immobiliendarlehen,Immobilienzuschuss,Miete,Mieterhöhung,Mietvertrag,Mietwohnung,Mietzins,Sozialmieter,Sozialschein,Sozialwohnraum,Sozialwohnung,Wertverbesserung,Wertverbesserungsanerkennung,Wirtschaftlichkeitsberechnung,Wohnraum,Wohnraumförderung,Wohnung,Wohnungsamt,Wohnungsangelegenheit,Wohnungsbauförderung,Wohnungsberechtigungsschein,Wohnungsförderung,Wohnungsschein,Wohnungswesen,Wohnungszuschuss,Bau eines Eigenheimes,Bau von selbst genutztem Wohneigentum,Bildung von selbst genutztem Wohneigentum,Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung,Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum,Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung,Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum,