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Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht

Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen im Auftrag nach gesetzlichen Vorschriften durch. Auftraggeber sind Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen.

Amtsärztliche Gutachten

Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt:

  • die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung,
  • die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung,
  • die Dienst-, Erwerbsfähigkeit,
  • eventuelle Dienstunfallfolgen,
  • die Prüfungsfähigkeit (wenn es hierfür eine landes- oder bundesgesetzliche Regelung gibt),
  • die Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme und
  • die Fahrtauglichkeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung.

Medizinalaufsicht

Die Aufgaben der Medizinalaufsicht dienen der Überwachung der Berechtigung zur Berufsausübung nichtakademischer Gesundheitsfachberufe, der Qualitätssicherung und der Patientensicherheit.

Prüfungswesen

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsfachschulen führt die Medizinalaufsicht Prüfungen in verschiedenen nichtakademischen Gesundheitsfachberufen wie Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, Rettungshelfer/in, Rettungssanitäter/in, Notfallsanitäter/in oder Heilpraktiker/in durch und erteilt die erforderlichen Berufserlaubnisse.

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