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Apotheken- und Arzneimittelüberwachung

Die Kreise und kreisfreien Städte in NRW sind die zuständigen Behörden für die Überwachung von Betrieben, die Arzneimittel im Einzelhandel in den Verkehr bringen.

Apotheken- und Arzneimittelüberwachung

Arzneimittel sind Waren besonderer Art, deren Entwicklung, Zulassung, Herstellung, Lagerung, Vertrieb und Überwachung hohen Qualitätsstandards unterliegen und deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt sein muss. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind insbesondere durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Die Länder führen das AMG gemäß Artikel 83 Grundgesetz (GG) als eigene Angelegenheit aus.

Der pharmazeutische Dienst des Kreises Borken ist für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln in Apotheken sowie freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel auf örtlicher Ebene zuständig.

Weitere Zuständigkeiten

Sozialpharmazie

Die Sozialpharmazie setzt sich mit dem Umgang der Bevölkerung mit Arzneimitteln auseinander. Auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen sollen die Amtsapothekerinnen des Kreises Borken mit Unterstützung des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG.NRW) anhand der ihnen zur Verfügung stehenden Daten den Arzneimittelkonsum der Bevölkerung beobachten, dokumentieren, analysieren und bewerten. Es können dazu Erhebungen durchgeführt werden mit dem Ziel der Aufklärung, Information und Beratung sowie Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs.

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