Haushaltsplan
Seit 2006 erfasst der Kreis Borken im Finanzwesen seine Geschäftsvorfälle nach dem Neuen Kommunale Finanzmanagement (NKF). Das NKF stützt sich auf die drei Komponenten Ergebnisplan/ -rechnung, Finanzplan/ -rechnung und Bilanz.
Hintergründe der Haushaltsplanung
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes wird festgelegt, wieviel Geld für die Erledigung der einzelnen Aufgaben des Kreises Borken benötigt wird und wie die Finanzierung erfolgt. Man spricht auch von der Darstellung des Ressourcenverbrauchs und des Ressourcenaufkommens. Der Haushaltsplan zeigt alle erwarteten Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen.
Der vom Fachdienst Finanzen in Zusammenarbeit mit den weiteren Facheinheiten der Kreisverwaltung erstellte Haushaltsentwurf wird in den Kreistag eingebracht und nach Vorberatung in den Fachausschüssen ggf. mit Änderungen vom Kreistag beschlossen. Die Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan ist Grundlage der Haushaltswirtschaft eines jeden Jahres. Die finanzielle Planung wird ergänzt durch leistungsorientierte Ziele und Kennzahlen, deren Erfüllung stetig im Laufe des Haushaltsjahres überprüft wird.
Für die nicht durch sonstige Erträge gedeckten Aufwendungen kann der Kreis Borken von den Städten und Gemeinden eine Kreisumlage erheben (§ 56 Abs. 1 KrO NRW).
Zudem wird für die Aufgaben der Jugendhilfe von den Gemeinden ohne eigenes Jugendamt eine gesonderte Umlage (Jugendamtsumlage) erhoben.
Andererseits beteiligt sich der Kreis Borken an den Aufwendungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe durch Zahlung der Landschaftsumlage.
Haushalt 2024
Die vom Kreistag beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 hat der Kreis Borken mit Schreiben vom 19.03.2024 der Bezirksregierung Münster als Kommunal- und Finanzaufsicht angezeigt. Mit Verfügung vom 22.04.2024 hat die Bezirksregierung Münster jetzt die Festsetzung des Hebesatzes der Kreisumlage von 26,5 Prozent genehmigt. Die Haushaltssatzung wurde im Amtsblatt 11/2024 des Kreises Borken öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt nunmehr bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Kreishaus Borken, Burloer Straße 93, 46325 Borken, Raum 2153, eingesehen werden.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 finden Sie hier. Ergänzend zum digitalen Haushaltsplan des Kreises Borken können Sie ihn in Kürze auch interaktiv unter den weiterführenden Links ansehen.
Weiterführende Links
Reden zur Einbringung des Haushalts 2024
Landrat Dr. Kai Zwicker und Kreiskämmerer Wilfried Kersting haben in der Kreistagssitzung am 07.12.2023 zum Entwurf des Kreishaushaltes 2024 Stellung bezogen. Die Haushaltsreden finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Es gilt das gesprochene Wort.
- Praesentation-Entwurf-Kreishaushalt-2024-P022477168.pdf294,23 KB
- Haushaltsrede-2024_Joerg-von-Borczyskowski.pdf332,88 KB
Der Kreistag des Kreises Borken hat am frühen Donnerstagabend (14.03.2024) nahezu einmütig den 750 Mio. Euro-Haushalt 2024 für die Kreisverwaltung beschlossen. Hier unsere Pressemitteilung dazu: https://www.presse-service.de/data.aspx/static/1152464.html
- Zahllast-der-kreisangehoerigen-Kommunen-Haushalt-2024.pdf75,06 KB