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Jahresabschluss

Der Kreis Borken hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Inhalt des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Jahresabschluss wird nach Prüfung durch die Revision des Kreises Borken vom Kreistag festgestellt und der Aufsichtsbehörde angezeigt und veröffentlicht.

Archiv der Jahresabschlüsse vergangener Jahre

Ihr Kontakt zum Thema Jahresabschluss

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