Anregungen und Beschwerden an den Kreistag
Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Kreistag zu wenden (Eingabe). Diese Eingabe muss eine Angelegenheit betreffen, die in den Aufgabenbereich des Kreises Borken fällt. Ansonsten wird die Eingabe vom Landrat an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Behandlung von Eingaben
Beim Kreis Borken ist der Kreisausschuss für die Behandlung von Eingaben zuständig. Der Kreisausschuss berät die Eingaben in öffentlicher Sitzung. Über das Ergebnis der Entscheidung des Kreisausschusses wird der Antragsteller / die Antragstellerin vom Landrat unterrichtet.
Nähere Einzelheiten sind in § 21 der Kreisordnung, sowie in § 18 der Hauptsatzung des Kreises Borken geregelt.