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Umwelt

Themen rund um die Umwelt

Veröffentlichungen

Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus der Bocholter Aa, der Schlinge und den weiteren Oberflächengewässern in ihren Einzugsgebieten im Kreis Borken

Seit dem 04.07.2025 ist es im Kreisgebiet untersagt, Wasser aus der Bocholter Aa, der Schlinge und den weiteren Oberflächengewässern in ihren Einzugsgebieten zu entnehmen. Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Borken, zunächst befristet bis zum 31.12.2025, erlassen.

Hintergrund ist die zunehmende Trockenheit in der Region. Da eine Änderung der Situation derzeit nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass der bereits stark belastete Naturhaushalt nachhaltig gestört wird und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht sind. Die weitere Entnahme von Wasser aus den betroffenen oberirdischen Gewässern würde die negative Entwicklung noch erheblich verstärken.

Landesplanungsgesetz NRW

Umweltmeldungen

Insbesondere bei Gewässer-Verunreinigungen im Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen ist oftmals eine umgehende Überprüfung durch die Untere Wasserbehörde erforderlich. Dafür wurde Seitens des Kreises Borken die Rufbereitschaft Wasserwirtschaft eingerichtet. Es gibt jedoch auch Sachverhalte, die keiner sofortigen Überprüfung durch die Umwelt-Behörde bedürfen, sondern eine zeitnahe Überprüfung als ausreichend erachtet wird. In solchen Fällen können Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne wenden an:

E-Mail: nf-mwltkrs-brknd
Telefon: 02861 681 6604

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