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Europawahl

Am 09. Juni 2024 fand in Deutschland die Europawahl statt. In Deutschland gewählt wurden 96 Europaabgeordnete. Neu ist: Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt. Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zur Europawahl im Kreis Borken.

Kreiswahlleiter

Der Kreiswahlleiter koordiniert die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl im Kreis Borken. Ihm obliegen u.a. die Bildung des Kreiswahlausschusses, die Leitung der Sitzung des Kreiswahlausschusses, sowie deren Vor- und Nachbereitung, die Prüfung der Wahlniederschriften der Wahlvorstände und die Ermittlung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses.

Kreiswahlleiter:
Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster

stellvertretender Kreiswahlleiter:
Lt. Kreisverwaltungsdirektor Michael Weitzell

Die organisatorische Abwicklung und Vorbereitung erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreiswahlbüros in der Stabsstelle der Kreisverwaltung.

Wahlausschuss

Der Kreiswahlausschuss besteht aus Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster als Kreiswahlleiter (Vorsitzender) sowie sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Die Beisitzerinnen und Beisitzer sowie die persönlichen Stellvertretungen wurden vom Kreiswahlleiter anhand der Ergebnisse der Parteien bei der Europawahl 2019 auf Vorschlag der Parteien berufen.

Der Kreiswahlausschuss für die Europawahl 2024 ist wie folgt besetzt:

Vorsitz

stellvertretender Vorsitz

Dr. Ansgar Hörster
Kreiswahlleiter

Michael Weitzell
stellvertretender Kreiswahlleiter

ordentliche Beisitzer/Beisitzerinnen

persönliche Stellvertretung

Markus Jasper, Heek

Bettina Stenkamp, Borken

Heike Wissing, Vreden

Stephanie Pohl, Gescher

Jürgen Fellerhoff, Borken

Johannes Maus, Velen

Ulrike Nitsch, Vreden

Marc-Dominik Kordel, Borken

Kevin Schneider, Isselburg

Sergej Kernebeck, Gronau

André Fellerhoff, Bocholt

Vera Timotijević, Bocholt

Der Kreiswahlausschuss hat insbesondere die Aufgabe, nach der Wahl das endgültige Wahlergebnis für den Kreis Borken anhand der Wahlniederschriften der Wahlvorstände festzustellen.

Die Sitzung ist öffentlich. Ort, Zeit und Gegenstand der Sitzung werden vor der Sitzung im Amtsblatt des Kreis Borken bekannt gemacht.

Unionsbürgerinnen und -bürger

Neben den deutschen Wahlberechtigten können auch in der Bundesrepublik Deutschland wohnende Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürgerinnen und -bürger) an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland ausüben. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland an der Europawahl 2024 teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein.

Wer bereits bei den Europawahlen 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen war, muss keinen erneuten Antrag stellen und wird automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Alle anderen Unionsbürgerinnen und –bürger, die an der Wahl der Abgeordneten des Europaparlaments aus der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen möchten, konnten bis zum 19.05.2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadt- /Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes stellen.

Nähere Informationen für Unionsbürgerinnen und –bürger:

Internetseite der Bundeswahlleiterin (Informationen für Unionsbürgerinnen und –bürger)

Stimmzettel

Zur Europawahl wurden in Nordrhein-Westfalen 34 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zugelassen.

Die Reihenfolge auf dem ca. 80 cm langen Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Europawahl in Nordrhein-Westfalen. Parteien, die 2019 in Nordrhein-Westfalen nicht angetreten oder nicht zugelassen waren, schließen sich in alphabetischer Reihenfolge des Parteinamens an. Außer den Kurzbezeichnungen und Namen der Parteien stehen auf dem Stimmzettel bis zu zehn Bewerberinnen bzw. Bewerber jeder Liste. 

Die Wahlberechtigten haben bei der Europawahl eine Stimme, mit der sie die Liste einer Partei oder sonstigen politischen Vereinigung wählen können.

Repräsentative Wahlstatistik

Im Kreis Borken wurden insgesamt vier Wahlbezirke von der Bundeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) und der Landeswahlleiterin für die sogenannte repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz (WStaG) geregelt und zugelassen.

Die repräsentative Wahlstatistik dient dazu, im Nachgang der Wahl Auswertungen über das alters- und geschlechtsspezifische Wahlverhalten machen zu können. Hierfür werden in den genannten Wahlbezirken u.a. Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe vermerkt ist, verwendet. Es handelt sich um eine anonyme Erhebung, die ausschließlich für amtliche statistische Zwecke vorgesehen ist. Das Wahlgeheimnis ist stets gewährleistet.

Für die repräsentative Wahlstatistik vorgesehen sind im Kreis Borken folgende Wahlbezirke:

    • Bocholt: Wahlbezirk 0051, Grundschulverbund Liebfrauen Stenern, Wahlraum I
    • Legden: Wahlbezirk 4, Dormitorium Asbeck
    • Schöppingen: Wahlbezirk 7, Heimatstube Eggerode
    • Gescher: Briefwahlbezirk 2

Leichte Sprache

Die Landeszentrale für politische Bildung und der Lehrstuhl für Europäische Integration und Europapolitik der Universität Duisburg-Essen haben zusammen mit der Lebenshilfe Main-Taunus e.V. die Broschüre „Europa-Wahlen 2024 – Wissen, wie man wählt“ erstellt, um in sogenannter „Leichter Sprache“ über die Europawahlen zu informieren.

Die Broschüre ist in vielerlei Zusammenhängen rund um das „Wählen“ einsetzbar. Sie ist unter dem untenstehenden Link als PDF-Dokument abrufbar:

Broschüre „Europa-Wahlen 2024 – Wissen, wie man wählt“

Informationen in leichter Sprache sind zudem auf der Internetseite des Europäischen Parlaments zu finden:

Europawahl 2024 – Leichte Sprache

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