Stellvertretung des Landrats
In seiner konstituierenden Sitzung am 06.11.2025 wählte der Kreistag drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Landrates. Zu den Aufgaben der stellvertretenden Landrätin und der stellvertretenden Landräte gehören die Vertretung des Landrates bei der Leitung der Sitzungen des Kreistages sowie die repräsentative Vertretung des Landrates.
Stellvertretungen des Landrats

1. stellvertretender Landrat

2. stellvertretender Landrat





