Tierseuchen
Um das Auftreten von Tierseuchen zu verhindern, wird die Gesundheit von Tieren regelmäßig überprüft. Schon bei Verdacht von Tierseuchen werden schnellstmöglich alle erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.
Tierseuchenbekämpfung
Bestimmte hochansteckende Tierseuchen sind anzeigepflichtig, z. B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Faulbrut bei Bienen. Hierbei ist der Tierhalter und der bestandsbetreuende Tierarzt verpflichtet den Verdacht unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Die staatliche Tierseuchenbekämpfung dient in erster Linie dem Schutz vor Krankheiten, die von Tier zu Tier oder vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Ferner werden gefährliche Tierseuchen bekämpft, da sich der einzelne Tierhalter nicht ausreichend schützen kann oder die Seuchen ihn existentiell bedrohen. Um einen wirtschaftlich erheblichen Schaden für eine größere Anzahl von Tierhaltern in einer Region abzuwenden werden bei Seuchenausbrüchen größeren Schutzzonen gebildet.
Grundvoraussetzungen für effektive Bekämpfungen
Grundvoraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist eine umfassende Datenermittlung, die von einer Registrierung und Erfassung der landwirtschaftlichen Betriebe über die Kennzeichnung der einzelnen Tiere sowie der Erfassung der Handelswege reicht. Beim Ausbruch von Seuchen werden unverzüglich weitreichende Maßnahmen für den betreffenden Bestand, ggf. für die Region, ergriffen, die über Bestandssperre, Abgabeverbote von Tieren, Tötungsmaßnahmen, Gebietssperren (Errichtung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten) bis zum totalen Verbringungsverbot reichen. Es ist wichtig, möglichst früh Krankheitserscheinungen in Tierbeständen zu erkennen. Das geschieht u.a. über staatliche Überwachungsprogramme. Hierzu werden in regelmäßigen Abständen Blut-, Milch- oder Kotuntersuchungen durchgeführt. Unter besonderer Beobachtung stehen Tiere, die aus Drittländern eingeführt bzw. aus EG-Ländern nach Deutschland verbracht werden. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die Menschen vor Zoonosen und einzelne Tierbestände, Regionen bis hin zum gesamten Bundesgebiet vor Seuchen und finanziellen Schäden zu schützen.
Informationen zur Tierseuchenlage finden Sie auf der Internetseite des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, des Friedrich-Löffler-Instituts, dem Tierseucheninformationssystem.
Rechtliche Grundlagen
- VO (EU) 2016/429 sowie weitere delegierte Verordnungen EU
- Tiergesundheitsgesetz
- Viehverkehrsverordnung
- Binnenmarkttierseuchenschutz-VO
- Durchführungsverordnungen des Bundes und des Landes NRW zu einzelnen Seuchen
Kennzeichnung von Equiden
Seit dem 1. Juli 2009 brauchen alle Pferde, Ponys, Esel, Zebras und sonstigen Einhufer, die bisher keinen Equidenpass (Pferdepass) haben, einen Pass und Transponder.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) oder aus dem Merkblatt der Deutschen Reiterlichen Vereinigung E.V ("Chippen von Pferden Transponderapplikation").
Auf dieser Seite
Übersicht verschiedenster Seuchen

Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine durch einen Virus hervorgerufene Infektionskrankheit, die ausschließlich Schweine – Haus- und Wildschweine – betrifft.
Aujeszkysche Krankheit
Die Aujeszkysche Krankheit (AK) ist eine weltweit verbreitete, virusbedingte und hochansteckende Viruserkrankung vieler Säugetierarten, wobei das Schwein der Hauptwirt ist.
Bienenseuche
Die AFB ist eine durch ein Bakterium (Paenibacillus larvae) hervorgerufene ansteckende Bienenseuche, bei der die Bienenbrut in ihren Zellen verfault (Faulbrut).
Blauzungenkrankheit
Seit Anfang September 2023 wurden erste Fälle eines neuen Seuchengeschehens mit einer Blauzungeninfektion vom Serotyp 3 in den Niederlanden bekannt. Der erste bestätigte Fall in NRW lag am 13.10.2023 ...
BVD-Infektion
Die Krankheitskomplex der BVD-Virus-Infektion ist weltweit verbreitet und verläuft bei immunkompetenten Rindern häufig subklinisch oder führt zu milden Krankheitssymptomen wie Diarrhoe, Fieber und ...
Geflügelpest/Vogelgrippe
Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, deren natürliches Wirtsreservoir bei wildlebenden ...
Hasenpest (Tularämie)
Die Hasenpest ist eine Infektionskrankheit, die auch auf Menschen übertragen werden kann. Daher sollte jeglicher Kontakt mit einem verendeten Feldhasen oder Wildkaninchen vermieden werden.
IBR/IPV bei Rindern (BHV1)
Das Bovine-Herpesvirus-Typ 1 (BHV-1) ist der Erreger einer ansteckenden Viruserkrankung der Rinder (IBR/IPV).
Newcastle Disease (ND)
Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, deren natürliches Wirtsreservoir bei wildlebenden ...
Pressemeldungen zu Tierseuchen
- 07.10.2026 09:00
Hasenpest in zwei Revieren in Borken und in einem Revier in Gescher nachgewiesen - Kontakt mit verendeten Feldhasen oder Wildkaninchen vermeiden / Bei Auffinden eines verendeten Tieres umgehend zuständigen Revierpächter benachrichtigen
Bei drei verendeten Feldhasen in zwei Revieren in Borken und bei einem Feldhasen in einem Revier in Gescher wurde jetzt die Hasenpest (Tularämie) durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe festgestellt. Die durch das Bakterium Francisella tularensis hervorgerufene Erkrankung tritt überwiegend bei wildlebenden Hasen und Wildkaninchen auf. Auffälligste Krankheitsanzeichen sind Schwäche, Mattigkeit, Abmagerung und verändertes Verhalten wie zum Beispiel das Ausbleiben des Fluchtreflexes. Die Hasenpest ist eine Infektionskrankheit, die auch auf Menschen und andere Tiere übertragen werden kann. Daher sollte jeglicher Kontakt mit einem verendeten Feldhasen oder Wildkaninchen vermieden werden. Hundehalterinnen und -halter sollten daher ihre Tiere nicht freilaufen lassen. Jeder Fall dieser Infektionskrankheit sowohl bei Menschen als auch bei Tieren ist meldepflichtig. Die Krankheit tritt nur sehr vereinzelt auf. Wenn Bürgerinnen und Bürger verendete Feldhasen auffinden, sollte umgehend – gegebenenfalls über die Untere Jagdbehörde des Kreises Borken (Tel. 02861/681-3012 oder -3013) – der zuständige Revierpächter verständigt werden. Dieser kann dann eine Untersuchung über das Veterinäramt des Kreises Borken veranlassen. Weitere Infos zur Hasenpest sowie ein Formular zur Online-Meldung von verendeten Feldhasen gibt es unter www.kreis-borken.de/hasenpest. - 24.10.2025 10:00
Geflügelpest in einem Betrieb in Rees: - Überwachungszone betrifft auch südwestlichen Teil des Kreises Borken
Das Friedrich-Löffler- Institut (FLI) hat jetzt als nationales Referenzlabor den Ausbruch der Geflügelpest auf einem Geflügelbetrieb in Rees (Kreis Kleve) offiziell bestätigt. Um den Betrieb wird eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt, in denen besondere Restriktionen für geflügel- und vögelhaltende Betriebe gelten. Davon sind auch die Stadt Isselburg mit sämtlichen Ortsteilen sowie geringe Teile der Stadt Bocholt betroffen. Das teilt Anja Miebach, Leiterin des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken, mit. Eine Allgemeinverfügung mit Darstellung der Überwachungszone wird im elektronischen Amtsblatt am 24.10.2025 veröffentlicht und tritt am 25.10.2025 in Kraft. Für geflügel- und vogelhaltende Betriebe in der Überwachungszone gilt ab sofort folgendes: Verbringungsverbot für Geflügel oder gehaltene Vögel Verbringungsverbot für Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe, die von Geflügel oder gehaltenen Vögeln stammen oder mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln in Kontakt gekommen sind Aufstallungspflicht für Geflügel und gehaltene Vögel, so dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren, Tieren nicht gelisteter Arten und erforderlichenfalls zu Insekten und Nagetieren haben Verbot von Ausstellungen, Börsen, Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt wird oder zusammenkommt Informationen gibt es im Internet unter www.kreis-borken.de/gefluegelpest-akut. Im Verlauf des 24.10.2025 wird dort auch eine interaktive Karte zur Verfügung stehen, in der Tierhalter ihre Adresse eingeben können, um zu prüfen, ob sie in der Überwachungszone liegen und damit von den Restriktionen betroffen sind. Bei der Kreisverwaltung Borken steht überdies ab Montag (27.10.2025) zu den üblichen Dienstzeiten eine Telefon-Hotline unter der Rufnummer 02861/681-1377 zur Verfügung. - 06.10.2025 17:00
Neuer Ausbruch der Tierseuche „Bovine Herpesvirus-Typ 1“ (BHV-1) auf landwirtschaftlichem Betrieb in Heek festgestellt - Schlachtung der positiven Tiere ist bereits erfolgt
Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in der Gemeinde Heek ist ein neuer Ausbruch der Tierseuche "Bovine Herpesvirus-Typ 1" (BHV-1) festgestellt worden. Das teilt der Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung mit. Von insgesamt 13 Blutproben reagierten sieben positiv auf das Virus. Der Kreis Borken hatte mit Wirkung zum 31. August 2025 die Sperrzone zum Schutz gegen das BHV-1-Virus aufgehoben. Da die nun getesteten Rinder noch während der Gültigkeit der Allgemeinverfügung eingestallt worden waren, mussten sie in einem Zeitraum zwischen 30 und 60 Tagen danach auf das Virus untersucht werden. Die Tötungsanordnung für die positiven Tiere – sofern möglich durch Schlachtung – ist bereits erfolgt. Der Betrieb ist aktuell gesperrt. Weitere Abklärungsuntersuchungen laufen im Bestand des betroffenen Betriebs. Mit einem Ergebnis ist in Kürze zu rechnen. Danach wird über weitere Schritte entschieden, heißt es vom Kreis, der zudem ausdrücklich darauf hinweist, dass das BHV-1-Virus für Menschen völlig ungefährlich ist.







