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Tierseuchen

Um das Auftreten von Tierseuchen zu verhindern, wird die Gesundheit von Tieren regelmäßig überprüft. Schon bei Verdacht von Tierseuchen werden schnellstmöglich alle erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.

Tierseuchenbekämpfung

Bestimmte hochansteckende Tierseuchen sind anzeigepflichtig, z. B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Faulbrut bei Bienen. Hierbei ist der Tierhalter und der bestandsbetreuende Tierarzt verpflichtet den Verdacht unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.

Die staatliche Tierseuchenbekämpfung dient in erster Linie dem Schutz vor Krankheiten, die von Tier zu Tier oder vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Ferner werden gefährliche Tierseuchen bekämpft, da sich der einzelne Tierhalter nicht ausreichend schützen kann oder die Seuchen ihn existentiell bedrohen. Um einen wirtschaftlich erheblichen Schaden für eine größere Anzahl von Tierhaltern in einer Region abzuwenden werden bei Seuchenausbrüchen größeren Schutzzonen gebildet.

Grundvoraussetzungen für effektive Bekämpfungen

Grundvoraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist eine umfassende Datenermittlung, die von einer Registrierung und Erfassung der landwirtschaftlichen Betriebe über die Kennzeichnung der einzelnen Tiere sowie der Erfassung der Handelswege reicht. Beim Ausbruch von Seuchen werden unverzüglich weitreichende Maßnahmen für den betreffenden Bestand, ggf. für die Region, ergriffen, die über Bestandssperre, Abgabeverbote von Tieren, Tötungsmaßnahmen, Gebietssperren (Errichtung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten) bis zum totalen Verbringungsverbot reichen. Es ist wichtig, möglichst früh Krankheitserscheinungen in Tierbeständen zu erkennen. Das geschieht u.a. über staatliche Überwachungsprogramme. Hierzu werden in regelmäßigen Abständen Blut-, Milch- oder Kotuntersuchungen durchgeführt. Unter besonderer Beobachtung stehen Tiere, die aus Drittländern eingeführt bzw. aus EG-Ländern nach Deutschland verbracht werden. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die Menschen vor Zoonosen und einzelne Tierbestände, Regionen bis hin zum gesamten Bundesgebiet vor Seuchen und finanziellen Schäden zu schützen.

Informationen zur Tierseuchenlage finden Sie auf der Internetseite des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, des Friedrich-Löffler-Instituts, dem Tierseucheninformationssystem.

Rechtliche Grundlagen

  • VO (EU) 2016/429 sowie weitere delegierte Verordnungen EU
  • Tiergesundheitsgesetz
  • Viehverkehrsverordnung
  • Binnenmarkttierseuchenschutz-VO
  • Durchführungsverordnungen des Bundes und des Landes NRW zu einzelnen Seuchen

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Kennzeichnung von Equiden

Seit dem 1. Juli 2009 brauchen alle Pferde, Ponys, Esel, Zebras und sonstigen Einhufer, die bisher keinen Equidenpass (Pferdepass) haben, einen Pass und Transponder.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) oder aus dem Merkblatt der Deutschen Reiterlichen Vereinigung E.V ("Chippen von Pferden Transponderapplikation").

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Übersicht verschiedenster Seuchen

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