Aufgaben des Landrates
Seit 1999 wird der hauptamtlich tätige Landrat direkt von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises gewählt. In diesem Amt sind die Aufgaben des bis dahin ehrenamtlichen Landrates und des bisher hauptamtlichen Oberkreisdirektors zusammengefasst worden.
Repräsentative Vertretung des Kreises
Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und des Kreisausschusses und ihm obliegt die repräsentative Vertretung des Kreises. Gleichzeitig ist der Landrat Chef der Kreisverwaltung, die die „Geschäfte der laufenden Verwaltung" erledigt und die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse vorbereitet und ausführt.
Von den Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises (kommunale Ebene) sind die Aufgaben zu unterscheiden, die der Landrat und damit die Kreisverwaltung für den Bund und das Land erfüllen: Das Land Nordrhein-Westfalen verzichtet - von Ausnahmen abgesehen - auf eigene Behörden der Kreisstufe für Landesverwaltungsaufgaben. Stattdessen „leiht" sich das Land den Landrat gewissermaßen vom Kreis aus und beauftragt ihn, mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde zu erfüllen. Die Regelung hat sich als zweckmäßig herausgestellt und bewährt. Als staatliche Behörde übt der Landrat u.a. die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus, ist Leiter der Kreispolizeibehörde Borken und bildet zusammen mit den staatlichen Schulräten das Schulamt für den Kreis Borken.