Behinderung
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlang heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).
Hilfen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung soll die Eingliederungshilfe leisten. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben.
Für die unterschiedlichsten Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen gibt es ganz individuelle Hilfsangebote. Für diese Hilfen sind häufig unterschiedliche Behörden zuständig. Vielfach wissen Ratsuchende nicht, an wen sie sich wenden können.
Behindertenbeauftragte des Kreises Borken
Die Behindertenbeauftragte ist Anlaufstelle für alle Menschen mit Behinderung und deren Angehörige und berät diese zu allen Fragen rund um das Thema „Behinderung“ und stellt bei Bedarf Kontakt zu anderen Behörden und Stellen her. Über die persönliche Beratung hinaus berät die Behindertenbeauftragte die in der Behindertenarbeit tätigen Vereine und Verbände.
Die Behindertenbeauftragte ist darüber hinaus Geschäftsführerin des Arbeitskreises Behindertenhilfe im Kreis Borken und arbeitet im Arbeitskreis aller Behindertenkoordinatoren aus NRW mit.
Wissenswertes aus dem Bereich
Behinderung und Arbeit (besonderer Kündigungsschutz)
Das Schwerbehindertenrecht sieht für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer-/Innen einen besonderen Kündigungsschutz vor.Behinderung und Wohnen
Wenn Sie schwerbehindert sind, also wenigstens einen Grad der Behinderung von 50 haben und Sie aus Gründen der Behinderung Ihre Wohnung umbauen müssen oder Sie anderweitig Unterstützung für ein weiteres selbständiges Wohnen benötigen, können Sie finanzielle Unterstützung beim Kreis Borken beantragen.Fragen und Antworten zum Schwerbehindertenausweis
Die Bürgerinnen und Bürger haben in Zusammenhang mit dem Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht verschiedenste Fragen. Die häufigsten Fragen und die entsprechenden Antworten haben wir auf dieser Seite aufgelistet.Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Die Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis kennzeichnen spezifische Einschränkungen oder Bedürfnisse einer Person mit Behinderung und können verschiedene Vorteile wie beispielsweise Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr oder Parkplatzprivilegien gewähren.Statistik: Menschen mit Behinderung
Der Wert einer Gesellschaft bemisst sich auch danach, wie sich Menschen mit Behinderung in ihr selbst verwirklichen können.
Arbeitskreis Inklusion und Teilhabe
Im Arbeitskreis Inklusion und Teilhabe haben sich viele Einrichtungen und Vereine aus dem Kreis Borken zusammengeschlossen, die Menschen mit Behinderung unterstützen.
Der Arbeitskreis Inklusion und Teilhabe arbeitet eng mit dem Kreis Borken zusammen, insbesondere mit der Behindertenbeauftragten des Kreises Borken.