Natur und Landschaft
Der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft sind besonders als Lebensgrundlage des Menschen von allgemeinem Interesse.
Themen
Artenschutz
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz unterliegen wild lebende Tiere und Pflanzen einem allgemeinen Schutz, der vor menschlichem Einwirken auf Lebensräume, Lebensgemeinschaften sowie die Arten schützen soll.Landschaftspläne
Der Landschaftsplan ist das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Als eigenständiger Fachplan bildet er auf der örtlichen Ebene die Grundlage für Maßnahmen des ...Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Zum Schutz von Natur und Landschaft sind im Kreis Borken verschiedene Schutzgebiete und Schutzobjekte ausgewiesen, die von der Unteren Naturschutzbehörde betreut werden.
Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde
Naturschutzbeauftragte
Die Untere Naturschutzbehörde bestellt ehrenamtliche Beauftragte für den Außendienst (Naturschutzbeauftragte), diese bilden die Naturschutzwacht.
Die Naturschutzbeauftragten informieren die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft und wirken darauf hin, Schäden von Natur- und Landschaft abzuwenden.
Naturschutzbeirat
Zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft wird bei der Unteren Naturschutzbehörde ein Naturschutzbeirat gebildet.
Der Naturschutzbeirat hat die Aufgabe, die Kreisverwaltung und hier insbesondere die Untere Naturschutzbehörde bei allen wichtigen landschaftsbedeutsamen Entscheidungen zu beraten.
Wissenswertes aus dem Bereich
Eingriffe in Natur und Landschaft
Eingriffe in Natur und Landschaft führen zu negativen Veränderungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild. Die Untere Naturschutzbehörde prüft daher, ob der Eingriff vermeidbar ist und welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich sind. Dabei kann auf den Ökopool / Ökokonten zurückgegriffen werden.Gesetzlich geschützte Biotope
Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt. So ist es im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) und im Landesnaturschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen festgelegt.Schottergärten
Immer mehr Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer entscheiden sich dafür, ihren Vorgarten mit Kies- und Schotter zu gestalten. Neben ästhetischem Empfinden ist der Wunsch nach einem möglichst pflegeleichten Garten der Grund für die Anlage eines sogenannten Schottergartens.