Beratung und Hilfen
Der Fachbereich Jugend und Familie steht Kindern und Eltern auf vielfältige Weise zur Seite.
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) als erster Ansprechpartner
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) stellt die Basis der Hilfs- und Unterstützungsleistungen des Fachbereiches Jugend und Familie des Kreises Borken dar.
Der ASD verfügt über eine weite Bandbreite von Hilfearten, wie persönliche und erzieherische Hilfen, Beratung und Unterstützung und Vermittlung von Leistungen, Schutzfunktionen für gefährdete Kinder und Erwachsene.
Diese Hilfearten werden konkret auf jeden Einzelfall angewandt, um eine notwendige und geeignete Hilfeform für jede Problemlage zu finden.

Themen rund um Beratungs- und Hilfsangebote
Adoptionsvermittlung
Der Kreis Borken betreibt zusammen mit den Städten Ahaus, Borken und Gronau eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.Eltern- und Familienbildung
Familien sollen als wichtigster Lebensort für Kinder und Jugendliche durch unterschiedliche Angebote der Eltern- und Familienbildung in ihrer Erziehungstätigkeit und Erziehungsfähigkeit gefördert und gestützt werden.Elternbriefe
Die Elternbriefe enthalten vielseitige, praxisbezogene Informationen zu Entwicklungsstand, Erziehung und Pflege von Kindern und sind kompakt und lesefreundlich gestaltet.Familiengutschein
Mit dem Begrüßungsschreiben für Ihr Kind erhalten Sie auch einen Gutschein im Wert von 50 Euro, den sie bei zahlreichen Bildungsträgern in der Region einlösen können.Frühe Hilfen - Onlinesystem
Frühe Hilfen sind lokale und regionale Angebote für Schwangere, Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung. Sie sollen helfen Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig zu verbessern.Pflegekinderdienst
Können Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder längerfristig nicht bei ihren Eltern leben, bieten Pflegefamilien einen sicheren Lebensort. Der Pflegekinderdienst begleitet die Unterbringung.Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Reisen minderjährige Kinder und Jugendliche ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland ein, spricht man von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF). Für die Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen sind die Jugendämter zuständig.