Einwohnerantrag
Mit einem Einwohnerantrag kann der Kreistag verpflichtet werden, über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, zu beraten und zu entscheiden. Einen Einwohnerantrag kann jeder stellen, der seit mindestens drei Monaten im Kreis lebt und das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Voraussetzungen für die Gültigkeit
Der Antrag muss im Kreis Borken von 8.000 Einwohnerinnen / Einwohnern unterschrieben sein (jeweils mit Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift).
Weitere Voraussetzungen für einen gültigen Einwohnerantrag:
- Schriftliche Antragstellung mit Begründung
- Benennung von bis zu drei Personen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten
- In derselben Sache wurde innerhalb der letzten zwölf Monate kein Antrag gestellt
- Alle Unterschriftenlisten müssen den vollen Wortlaut des Antrags enthalten
Fristen
Die Angaben in den Unterschriftenlisten werden vom Kreis Borken auf ihre Gültigkeit geprüft. Der Kreistag entscheidet dann kurzfristig über die Zulässigkeit des Antrags und spätestens innerhalb von 4 Monaten über den Antrag selbst.
Weitere Details sind in § 22 der Kreisordnung geregelt.
Es empfiehlt sich, im Vorfeld Kontakt mit der Geschäftsstelle des Kreistages aufzunehmen und sich von der Kreisverwaltung über die Einzelheiten informieren und beraten zu lassen.