Bauen
Der Kreis Borken ist eine Region, die für ihre idyllische Landschaft und ihre lebendigen Gemeinden bekannt ist. Das Thema Bauen spielt hier eine wichtige Rolle, da der Kreis stetig wächst und sich weiterentwickelt.
Wer hilft weiter?
Neu bauen, umbauen, ein Gebäude anders nutzen oder abreißen – die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über Bauanträge und Bauvoranfragen in den Kommunen im Kreisgebiet. Ausgenommen davon sind die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau. Dort werden die Bauvorhaben in eigenen Bauämtern in den städtischen Rathäusern bearbeitet. Der Kreis nimmt dort die Funktion der oberen Bauaufsicht wahr.
Nachhaltiges Bauen
In den verschiedenen Städten und Gemeinden des Kreises Borken findet man ein breites Spektrum an Bauprojekten. Neue Wohngebiete entstehen, um dem Bedarf an modernem und bezahlbarem Wohnraum gerecht zu werden.
Dabei legen wir ein besonders Augenmerk auf das energieeffiziente Bauen und Sanieren. Energieeffiziente Gebäude, der Einsatz erneuerbarer Energien und eine ökologische Bauweise sind hierbei wichtige Aspekte. Der Kreis Borken bietet Unterstützung bei der Umsetzung nachhaltiger Bauprojekte. Viele Maßnahmen werden zudem durch den Bund oder das Land NRW gefördert.
Kontakt
Der Fachbereich Bauen und Wohnen im Kreis Borken ist verantwortlich für Bau- und Planungsangelegenheiten sowie die Förderung des Wohnungsbaus. Er unterstützt bei Baugenehmigungen, berät zu Bauprojekten und überwacht die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften. Nutzen Sie gerne unser zentrales Funktionspostfach bauen@kreis-borken.de.
Wissenswertes aus dem Bereich
Bauantrag
Neu bauen, umbauen, ein Gebäude anders nutzen oder abreißen – für all diese Vorhaben ist ein Bauantrag nötig. Erfahren Sie mehr über den Ablauf eines Bauantrages.Bautechnische Nachweise
Bautechnische Nachweise sind Berechnungen und Pläne zur Standsicherheit (Statik), zum baulichen Brandschutz und zum Schall- und Wärmeschutz.Obere Bauaufsichtsbehörde
Die Obere Bauaufsichtsbehörde ist die Sonderaufsichtsbehörde über die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die eine eigene untere Bauaufsichtsbehörde haben.Planungsrechtliche Zulässigkeit
Das Bauplanungsrecht regelt die Frage, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Dabei wird zwischen Bauvorhaben unterschieden, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, im Innen- oder im Außenbereich ausgeführt werden sollen.Raumplanung / Bauleitplanung
Mit Bauleitplänen können die Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit festlegen, welche baulichen Nutzungen auf Grundstücksflächen im Gemeindegebiet zulässig oder unzulässig sind.
Bauen: Infobriefe/Newsletter
Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle Themen aus dem Baurecht, Anforderungen in baurechtlichen Genehmigungsverfahren sowie Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und über die Arbeit des Fachbereiches.
Wenn Sie den Infobrief und die Newsletter zukünftig digital erhalten wollen, können Sie sich gerne anmelden: bnkrs-brknd
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