Einwohnerfragestunde
In jeder Sitzung des Kreistages findet eine Einwohnerfragestunde statt. Sie ermöglicht es den Einwohnerinnen und Einwohnern, sich in Angelegenheiten des Kreises mit Fragen an die Kreisverwaltung zu wenden. Die Fragen werden dann in der öffentlichen Kreistagssitzung beantwortet.
Einreichen von Fragen
Wer in einer Kreistagssitzung Fragen an die Kreisverwaltung richten möchte, muss diese mindestens drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich beim Landrat einreichen. So ist sichergestellt, dass die Antwort bis zur Sitzung vorbereitet werden kann.
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann zu einer Kreistagssitzung zwei Fragen an die Verwaltung richten. Diese Fragen müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises Borken beziehen. Fragen in Angelegenheiten des Landrats als untere staatliche Verwaltungsbehörde (dazu gehört z.B. die Kommunalaufsicht) sind aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ausgeschlossen. Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller muss in der jeweiligen Sitzung anwesend sein, ansonsten wird die Frage schriftlich beantwortet.
Ablauf und Zusatzfragen
Damit Fragestellerinnen bzw. Fragesteller nicht zu lange auf die Behandlung ihrer Frage(n) warten müssen, wird der Punkt Einwohnerfragestunde jeweils zu Beginn der Kreistagssitzung aufgerufen. Taucht im Zusammenhang mit der Beantwortung einer Frage eine weitere auf, kann diese als Zusatzfrage gestellt werden. Pro Fragestellerin bzw. Fragesteller sind zwei Zusatzfragen zulässig. Die Details der Einwohnerfragestunde sind in § 13 der Geschäftsordnung geregelt.
Sitzungstermine des Kreistages
Die Termine für die Sitzungen des Kreistages werden in der Tagespresse und im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht. Darüber hinaus finden Sie diese im Sitzungskalender, den Sie ebenfalls im Internet aufrufen können.