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Kindertagesbetreuung

Der Kreis Borken verfügt über eine Vielzahl von Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten und Angeboten in der Kindertagespflege – auch für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat darüber hinaus einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Frühkindliche Förderung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen

Die frühkindliche Förderung bietet Kindern einen geschützten (Spiel-)Raum und ermöglicht es Eltern Beruf und Familie besser zu koordinieren.

Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung

Das Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz, regelt die weiteren Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung. Eltern haben dabei die Möglichkeit, für ihr Kind wöchentliche Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden zu buchen. Der Elternbeitrag orientiert sich neben diesen Zeiten auch an den Einkommensverhältnissen. Das KiBiz verzichtet auf konkrete Vorgaben über Öffnungszeiten. Darüber entscheidet der Träger der Kindertageseinrichtung und dessen Leitung gemeinsam mit den Eltern. Gleiches gilt für die Frage, wie die Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden grundsätzlich angeboten werden (z.B. vormittags, nachmittags oder als Blocköffnungszeit).

Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Mehr als 2/3 der Kindertageseinrichtungen im Bezirk des Jugendamtes Borken bieten diese integrative Förderung an.

GeoDatenAtlas
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AdressBuch Kindertageseinrichtungen und Familienzentren

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Neben einer Auflistung der Einrichtungen können Sie sich auch über eine Kartenansicht navigieren.

Gelistet sind nur Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreis Borken (ohne Ahaus, Borken, Bocholt und Gronau) sowie die Integrative Kindertagesstätte des Kreises Borken.

Häufig gesuchte Dienstleistungen zum Thema

Informatives zum Betreuungsbedarf

Informationen für spezielle Zielgruppen