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Quereinstieg in die Verwaltung

Ohne Verwaltungserfahrung eine Karriere beim Kreis Borken starten? Wir bieten attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten für interessierte Bewerbende. Voraussetzung ist lediglich eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium.

Jobs, Ausbildung und Studium
Jobs, Ausbildung und Studium

Aktueller Hinweis

Aktuell haben wir keine Lehrgangsplätze für einen Quereinstieg zu besetzen. Freie Plätze werden unter den Stellenangeboten aufgeführt.

Informationen zum Quereinstieg

Verwaltungslehrgang I

In bedarfsorientierten Abständen suchen wir motivierte Arbeitskräfte, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und den Quereinstieg in die Verwaltung über den Verwaltungslehrgang I wagen wollen. Ein typischer Einsatzbereich ist u.a. unsere KFZ-Zulassungsstelle an den Standorten in Borken, Bocholt oder Ahaus.

Das bieten wir

  • eine gute und abwechslungsreiche Arbeit
  • die Aussicht auf eine sinnstiftende und zukunftsorientierte Beschäftigung in einer großen Behörde
  • moderne und ergonomische Arbeitsplätze
  • ein gutes Arbeitsklima in einem leistungsstarken und engagierten Team
  • Fortbildungsmöglichkeiten und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeiten
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement
  • eine Kantine mit täglich wechselnden, frisch gekochten Gerichten
Beim Kreis Borken wird FAMILIENFREUNDLICHKEIT großgeschrieben. Flexible Arbeitszeitregelungen und Kinderbetreuung in den Sommerferien bieten gute Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das wünschen wir uns

Um den Quereinstieg über den Verwaltungslehrgang I bei uns starten zu können, sollten folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. als Bankkauffrau / Bankkaufmann, Industriekauffrau / Industriekaufmann, Automobilkauffrau / Automobilkaufmann, Kauffrau / Kaufmann im Groß- und Außenhandel oder Kauffrau / Kaufmann für Versicherungen und Finanzen)
  • Bereitschaft, den Verwaltungslehrgang I berufsbegleitend zu besuchen
  • Interesse an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
  • ausgeprägte Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft
  • hohes Engagement, gute Teamfähigkeit und Eigeninitiative
  • lösungsorientiertes und innovatives Arbeiten
  • Dienstleistungsorientierung

So läuft der Quereinstieg ab

Die praktische Qualifizierung erfolgt in der Kreisverwaltung Borken auf einer Stelle in der Sachbearbeitung. Die theoretische Qualifizierung erfolgt einmal wöchentlich am Studieninstitut Westfalen-Lippe in Münster. Konkrete Informationen zum Lehrgang sind auch auf der Seite des Studieninstitutes unter dem folgenden Link zu finden:

Vergütung

Während des Lehrganges erfolgt die Vergütung nach E 5 TVöD, ggf. mit Zahlung einer Zulage. Bei einer Übernahme wird eine Vergütung entsprechend der besetzten Stelle gewährt.

Verwaltungslehrgang II für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen (w/m/d)

Du hast ein abgeschlossenes Hochschulstudium und findest aktuell keinen passenden Arbeitgeber oder bist in deinem jetzigen Berufsbild unzufrieden? Dann bewirb dich gerne bei uns für den Quereinstieg für Hochschulabsolventen über den VL II Lehrgang. Diese Gelegenheit bieten wir jährlich zum 01.02. und schreiben in den Sommermonaten die entsprechenden Stellen aus.

Das bieten wir

  • eine gute und abwechslungsreiche Arbeit
  • die Aussicht auf eine sinnstiftende und zukunftsorientierte Beschäftigung in einer großen Behörde
  • moderne und ergonomische Arbeitsplätze
  • ein gutes Arbeitsklima in einem leistungsstarken und engagierten Team
  • Fortbildungsmöglichkeiten und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeiten
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement
  • eine Kantine mit täglich wechselnden, frisch gekochten Gerichten
Beim Kreis Borken wird FAMILIENFREUNDLICHKEIT großgeschrieben. Flexible Arbeitszeitregelungen und Kinderbetreuung in den Sommerferien bieten gute Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das wünschen wir uns

Um den Quereinstieg über den Verwaltungslehrgang II– Quer bei uns starten zu können, sollten folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (unabhängig von einer Fachrichtung) oder eine vergleichbare Qualifikation (z. B. Betriebsfachwirtin bzw. Betriebsfachwirt oder Bankfachwirtin bzw. Bankfachwirt)
  • Bereitschaft, den Verwaltungslehrgang II im Münster wöchentlich und in zusätzlichen Blockphasen zu besuchen
  • Interesse an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
  • ausgeprägte Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft
  • hohes Engagement, gute Teamfähigkeit und Eigeninitiative
  • lösungsorientiertes und innovatives Arbeiten
  • Dienstleistungsorientierung

So läuft der Quereinstieg ab

Die Einstellung erfolgt jeweils immer zum 01.02. eines Jahres und die praktische Qualifizierung erfolgt in der Kreisverwaltung Borken in unterschiedlichen Einsatzbereichen. Dies gibt einem während der Qualifizierungsmaßnahme die Gelegenheit unterschiedlichste Aufgabenbereiche kennenzulernen, um so zum Ende der Qualifizierungsmaßnahme einen passenden Einsatzbereich zu finden. Die theoretische Qualifizierung erfolgt einmal wöchentlich und in Blockphasen am Studieninstitut Westfalen-Lippe in Münster. Konkrete Informationen zum Lehrgang sind auch auf der Seite des Studieninstitutes unter dem folgenden Link zu finden:

Vergütung

Da der Einsatz während der Praxisabschnitte in Form einer Unterstützungstätigkeit erfolgt zahlen wir während des Lehrganges eine Vergütung nach E 4 TVöD

Verwaltungslehrgang II für Fachkräfte mit verwaltungsnaher Berufsausbildung

Du hast eine abgeschlossenes Berufsausbildung in einem Verwaltungsnahen Ausbildungsberuf (z.B. Sozialversicherungsfachangestellte), bringst ein paar Jahre Berufserfahrung mit und dein jetziges Berufsbild bietet dir keine ausreichende Perspektive. Dann ist der Verwaltungslehrgang II für Fachkräfte mit verwaltungsnaher Berufsausbildung genau das richtige für dich. Diese Variante des Verwaltungslehrganges ist noch sehr frisch, so dass wir für Informationen rund um zukünftige Ausschreibungen gerne telefonisch oder auf Mailanfrage liefern.

Das bieten wir

  • eine gute und abwechslungsreiche Arbeit
  • die Aussicht auf eine sinnstiftende und zukunftsorientierte Beschäftigung in einer großen Behörde
  • moderne und ergonomische Arbeitsplätze
  • ein gutes Arbeitsklima in einem leistungsstarken und engagierten Team
  • Fortbildungsmöglichkeiten und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeiten
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement
  • eine Kantine mit täglich wechselnden, frisch gekochten Gerichten
Beim Kreis Borken wird FAMILIENFREUNDLICHKEIT großgeschrieben. Flexible Arbeitszeitregelungen und Kinderbetreuung in den Sommerferien bieten gute Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das wünschen wir uns

Um den Quereinstieg über den Verwaltungslehrgang II– Quer für verwaltungsnahe Ausbildungsberufe bei uns starten zu können, sollten folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • eine abgeschlossene verwaltungsnahe Berufsausbildung (z.B. als Sozialversicherungsfachangestellte)
  • mehrjährige Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf
  • wünschenswert sind weitergehende Weiterbildungsmaßnahmen, womit das DQR-Niveau 6 erfüllt wird
  • Bereitschaft, den Verwaltungslehrgang II im Münster wöchentlich und zusätzlich an Samstagen zu besuchen
  • Interesse an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
  • ausgeprägte Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft
  • hohes Engagement, gute Teamfähigkeit und Eigeninitiative
  • lösungsorientiertes und innovatives Arbeiten
  • Dienstleistungsorientierung

So läuft der Quereinstieg ab

Die praktische Qualifizierung erfolgt in der Kreisverwaltung Borken auf einer Stelle in der Sachbearbeitung. Die theoretische Qualifizierung erfolgt einmal wöchentlich und zweimal im Monat an Samstagen am Studieninstitut Westfalen-Lippe in Münster. Da der Lehrgang recht frisch eingerichtet wurde stehen konkrete Informationen auf der Seite des Studieninstitutes noch nicht zur Verfügung. An den folgenden Lehrgangsinformationen zum modularen VL-II Lehrgang kann man sich aber gut orientieren:

Vergütung

Es wird eine Vergütung entsprechend der besetzten Stelle gewährt. Dies entspricht für gewöhnlich einer Vergütung nach E 9 b TVöD.

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