Ukraine-Hilfe
Der Kreis Borken setzt sich für Geflüchtete aus der Ukraine ein. Hier finden Sie alle Informationen gebündelt und vieles auch auf Ukrainisch oder Russisch.
Rechtliche Grundlagen
für Geflüchtete aus der Ukraine
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat in seiner Pressemitteilung vom 24. November 2023 darüber informiert, dass nunmehr die Regelung zur Fortgeltung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine in Kraft getreten ist.
Demnach gelten sämtliche Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes, die am 1. Februar 2025 gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2026 fort, ohne dass es einer Verlängerung im Einzelfall bedarf.
Die betroffenen Personen haben hierzu im 1. Quartal 2025 ein Informationsschreiben erhalten.
Personen, die im Besitz des zuvor genannten Aufenthaltstitels sind, müssen demnach nicht in der Ausländerbehörde vorsprechen. Weitergehende Informationen finden alle Interessierten unter www.germany4ukraine.de.
Das BMI informiert die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie sämtliche Träger sozialer Leistungen (u.a. Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter , Familienkassen, Krankenkassen, Wohngeldstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) über die Regelungen, so dass eine lückenlose Leistungsgewährung erfolgen kann.
Fragen zur Registrierung und zum Aufenthalt
- Zur Registrierung wenden Sie sich persönlich während der Öffnungszeiten an die Ausländerbehörde des Kreises Borken. Bringen Sie bei dieser Vorsprache Ihren Nationalpass und Ihre Meldebescheinigung mit. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
- Für weitere Fragen zur Registrierung und zum Aufenthalt für Ukrainerinnen und Ukrainer steht die Ausländerbehörde des Kreises Borken per E-Mail an bhkrs-brknd zur Verfügung.
- Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Bocholt wohnen, wenden sich bitte an die Ausländerbehörde der Stadt Bocholt.
- Die Europäische Union hat den Durchführungsbeschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis zum 04.03.2026 im Juli 2024 veröffentlicht.
Das Bundesinnenministerium wird voraussichtlich im Herbst 2025 die genauen Modalitäten der Verlängerung der bis zum 04.03.2026 gültigen Aufenthaltserlaubnisse festlegen und den Ausländerbehörden vorgeben.
Sollte Ihre Vorsprache zum Zwecke der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erforderlich werden, werden Sie von der Ausländerbehörde angeschrieben; eine persönliche Vorsprache / Nachfrage per Mail zur Verlängerung ist derzeit / in nächster Zeit nicht erforderlich, weshalb hiervon abgesehen werden möge!
Für den Fall des Wunsches nach Auslandsreisen (= Reisen außerhalb des Bundesgebietes) ist darauf zu achten, dass ein gültiger Reisepass Ihres Heimatstaates vorliegt. In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass es nach derzeitiger Ansicht des BMI für ukrainische Staatsbürger im wehrpflichtigen Alter grundsätzlich zumutbar ist, sich in die Ukraine zwecks Passbeschaffung zu begeben, auch wenn dies mit einer möglichen Einziehung zum Wehrdienst verbunden ist. Die pauschale Aussage, Angst vor einer drohenden Einberufung zum Wehr-/Kriegsdienst zu haben, begründet keine Ausnahme bzw. rechtfertigt nicht die Ausstellung eines deutschen Reisedokumentes.
Auf dieser Seite
- Rechtliche Grundlagen
für Geflüchtete aus der Ukraine - Fragen zur Registrierung und zum Aufenthalt
- Auf dieser Seite
- Sprachmittlerpool für
Ukrainisch und Russisch - Unterbringung Geflüchteter: Ansprechpersonen in unseren Städten und Gemeinden
- Weitere Hinweise
- Informationen der Kreispolizeibehörde Borken
zum Thema Sicherheit - Häufig gesuchte Themen
Sprachmittlerpool für
Ukrainisch und Russisch
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises Borken stellt sich bereits darauf ein, ankommende Kriegsflüchtlinge zu unterstützen und sucht daher für seinen Pool an Übersetzern ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für Ukrainisch und Russisch.
Entsprechende Meldungen nimmt das KI unter der Telefonnummer 02861/681-4377 montags bis freitags von 8-17 Uhr entgegen. Melden können sich Sprachkundige auch per E-Mail an sprchmttlrplkrs-brknd.
Informationen zu den Aufgaben von ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern gibt es im Internet unter

Unterbringung Geflüchteter: Ansprechpersonen in unseren Städten und Gemeinden
Stadt Ahaus
Tel.: 02561/72-330
E-Mail: ukraine@ahaus.de
Stadt Bocholt
Tel.: 02871/953-888
E-Mail: ukrainehilfe@bocholt.de
Stadt Borken
Tel.: 02861/939-600
E-Mail: ukrainehilfe@borken.de
Stadt Gescher
Tel.: 02542/60-444
E-Mail: ukraine@gescher.de
Stadt Gronau
Tel.: 02562/12-293
E-Mail: t.nacke@gronau.de
Gemeinde Heek
Tel.: 02568/9300-13
E-Mail: d.reufer@heek.de
Gemeinde Heiden
Tel.: 02867/977-303
E-Mail: c.richters@heiden.de
Stadt Isselburg
Tel.: 02874/911-28
E-Mail: ukraine@isselburg.de
Gemeinde Legden
Tel.: 02566/910-229
jenany.parameswaran@legden.de
Gemeinde Raesfeld
Tel.: 02865/955-151
E-Mail: ukraine@raesfeld.de
Gemeinde Reken
Tel.: 02864/944-0
E-Mail: ukrainehilfe@reken.de
Stadt Rhede
Tel.: 02872/930-137
E-Mail: a.kruse@rhede.de
Gemeinde Schöppingen
Tel.: 02555/88-38
E-Mail: fabian.wellers@schoeppingen.de
Stadt Stadtlohn
Tel.: 02563/87-300
E-Mail: b.mesken@stadtlohn.de
Gemeinde Südlohn
Tel.: 02862/582-35
E-Mail: ukraine-hilfe@suedlohn
Stadt Velen
Tel.: 02863/926 250
E-Mail: ossing@velen.de
Stadt Vreden
Tel.: 02564/303-135
E-Mail: ludger.kemper-bengfort@vreden.de
Weitere Hinweise
- 20220318_Leitfaden_private_Aufnahme.pdf109,76 KB




